Kostenübernahme
Ihre Krankenkasse zahlt – wir kümmern uns um den Antrag.
Drei gesetzliche Wege zur Kostenübernahme. Wir prüfen kostenfrei, welcher für Sie passt – und beantragen die Hilfe direkt bei Ihrer Kasse.
Persönlich geprüft · Kassenformulare automatisch · Kostenfrei
Drei Wege im Überblick
Welche gesetzliche Grundlage greift in Ihrer Situation? Hier die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick.
Nach OP, Krankheit oder Krankenhaus
- Leistung:
- Stundensatz Kassen-Höchstsatz
- Dauer:
- bis 26 Wochen
Schwangerschaft & nach Entbindung
- Leistung:
- Stundensatz Kassen-Höchstsatz
- Dauer:
- vor + bis 26 Wochen nach Geburt
Ab Pflegegrad 1 (häusliche Pflege)
- Leistung:
- 125 € / Monat
- Dauer:
- monatlich, übertragbar bis 6 Mon.
Haushaltshilfe bei Krankheit (§ 38 SGB V)
Wenn Sie nach einer Operation, akuter Erkrankung oder einem Krankenhausaufenthalt Ihren Haushalt nicht selbst führen können, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse typischerweise die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Wer hat Anspruch?
- Nach Krankenhausaufenthalt
- Nach Operation oder ambulanter OP
- Bei akuter Erkrankung
- Bei Reha-Maßnahmen
Was wird gezahlt?
- In den meisten Fällen bis zu 26 Wochen
- Maximal 8 Stunden pro Tag (kassenabhängig)
- Stundensatz nach Kassen-Höchstsatz (in der Regel rund 12 €/h)
Voraussetzungen
- Ärztliche Bescheinigung
- Kein Haushaltsangehöriger kann die Aufgaben übernehmen
- Kind unter 12 Jahren – oder bei chronischer / Schwerstkranker auch ohne Kind
Wie beantragen?
- 1. Sie rufen uns kurz an — wir prüfen den Anspruch
- 2. Wir bereiten den Antrag mit Ihren Daten vor
- 3. Sie unterschreiben, wir senden ihn an die Kasse
- 4. Sobald die Bewilligung da ist, starten wir mit Ihrer festen Helferin
Haushaltshilfe bei Schwangerschaft & Entbindung (§ 24h SGB V)
Vor und nach der Geburt unterstützt Sie die Krankenkasse, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, den Haushalt zu führen – auch ohne Pflegegrad und unabhängig vom Alter eines Kindes.
Wer hat Anspruch?
- Schwangere mit ärztlicher Bescheinigung
- Frauen nach der Entbindung
- Bei Komplikationen, Mehrlingen oder Frühgeburten – häufig verlängert
Was wird gezahlt?
- Vor der Geburt: ab Bescheinigung bis ca. 8 Wochen
- Nach der Geburt: typischerweise bis 26 Wochen
- Stundensatz nach Kassen-Höchstsatz
Voraussetzungen
- Mutterpass oder Schwangerschafts-Bescheinigung
- Kein Haushaltsangehöriger kann übernehmen
Wie beantragen?
- 1. Sie rufen uns kurz an — wir prüfen den Anspruch
- 2. Wir bereiten den Antrag mit Ihren Daten vor
- 3. Sie unterschreiben, wir senden ihn an die Kasse
- 4. Sobald die Bewilligung da ist, starten wir mit Ihrer festen Helferin
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad (§ 45b SGB XI)
Ab Pflegegrad 1 stellt die Pflegekasse monatlich 131 € Entlastungsbetrag zur Verfügung — für Alltagshilfe im Haushalt, Begleitung und Entlastung pflegender Angehöriger. Genau das Feld, in dem Nelva arbeitet.
Wer hat Anspruch?
- Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1
- Häusliche Versorgung (nicht im Pflegeheim)
Was wird gezahlt?
- 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI)
- Nicht genutzte Beträge werden angespart
- Ansparbar bis 30. Juni des Folgejahres
- Ab Pflegegrad 2: zusätzlich bis zu 40 % der ambulanten Pflegesachleistungen für Alltagshilfe umwandelbar
Voraussetzungen
- Pflegegrad-Bescheid
- Hilfe durch einen nach § 45a SGB XI im jeweiligen Bundesland anerkannten Dienst
Wofür darf er eingesetzt werden?
- Haushaltsführung (Reinigung, Wäsche, Kochen, Einkauf)
- Alltagsbegleitung (Spaziergang, Arztbegleitung)
- Betreuung und Gesellschaft für die pflegebedürftige Person
- Stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger
Wie beantragen?
- 1. Sie rufen uns kurz an — wir prüfen den Anspruch
- 2. Wir bereiten den Antrag mit Ihren Daten vor
- 3. Sie unterschreiben, wir senden ihn an die Kasse
- 4. Sobald die Bewilligung da ist, starten wir mit Ihrer festen Helferin
Wichtig: Nelva ist eine Alltagshilfe-Agentur aus Neuss. Die Anerkennung nach § 45a SGB XI in NRW ist beantragt; solange sie noch nicht erteilt ist, starten Familien mit uns privat (39,50 €/Std all-in) und wir stellen später auf Kassenabrechnung um.
Ohne Pflegegrad – selbst zahlen
Sie möchten ohne Wartezeit auf einen Pflegegrad-Bescheid starten? Wir kommen auch privat — mit derselben festen Helferin, denselben Aufgaben und derselben Verlässlichkeit.
So läuft es
- Fester Stundensatz 39,50 €/Std all-in in NRW — keine Zuschläge
- Rechnung monatlich per Überweisung
- Kein Antrag, kein Behördenweg — Sie rufen uns an, wir starten
- Sobald der Pflegegrad kommt, stellen wir die Abrechnung auf die Pflegekasse um
Wie läuft alles ab?
In vier Schritten von der ersten Frage bis zur Hilfe vor Ort.
- Schritt 1
Anspruch prüfen
60 Sekunden online. Wir klären, welcher Weg für Sie passt.
- Schritt 2
Antrag erstellen
Wir füllen das Kassenformular mit Ihren Daten korrekt aus.
- Schritt 3
Digital unterschreiben
Ein Klick – wir senden den Antrag direkt an Ihre Kasse.
- Schritt 4
Bewilligung & Start
Sobald die Kasse zustimmt, starten wir mit Ihrer festen Helferin.
Häufige Fragen
Was kostet mich Nelva?
Die Anspruchsprüfung und die komplette Abrechnung mit Ihrer Pflege- oder Krankenkasse sind für Sie kostenfrei. Sie zahlen nichts zusätzlich zu dem, was Ihre Kasse ohnehin übernimmt — und nichts vor.
Bin ich verpflichtet, mit Nelva weiterzumachen?
Nein. Nach dem Kennenlerntermin entscheiden Sie in Ruhe. Wenn Sie sich anders entscheiden, entstehen Ihnen keine Kosten und keine Verpflichtung.
Was, wenn meine Kasse den Antrag ablehnt?
In vielen Fällen lässt sich eine Ablehnung mit einem sauber begründeten Widerspruch korrigieren. Wir helfen Ihnen kostenfrei bei der Formulierung. Alternativ starten Sie privat mit uns (39,50 €/Std all-in in NRW) — und sobald der Bescheid kommt, stellen wir auf Kassenabrechnung um.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Typischerweise zwischen 3 und 14 Werktagen, abhängig von der Kasse. Bei akuten Fällen (z. B. nach Krankenhausaufenthalt) sind viele Kassen deutlich schneller.
Kann ich auch jemanden aus der Familie nehmen?
Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad werden in der Regel nicht über § 38 SGB V erstattet. Verdienstausfall und Fahrtkosten können in einigen Fällen berücksichtigt werden – die Regelungen sind kassenabhängig.
Was ist mit Privatversicherten?
Bei privaten Krankenversicherungen richtet sich die Erstattung nach Ihrem Tarif. Viele Tarife enthalten Leistungen für häusliche Versorgung. Wir helfen Ihnen, die Bedingungen zu prüfen.
Was, wenn ich keinen Anspruch habe?
Dann kommen wir privat — 39,50 €/Std all-in in NRW, sofort verfügbar, ohne Antrag. Sobald ein Pflegegrad festgestellt wird, stellen wir die Abrechnung auf die Pflegekasse um.
Welche Unterlagen brauche ich?
Je nach Weg: ärztliche Bescheinigung (§ 38), Mutterpass oder Schwangerschafts-Bescheinigung (§ 24h) bzw. Pflegegrad-Bescheid (§ 45b). Wir sagen Ihnen genau, was Sie brauchen, sobald wir Ihre Situation kennen.
Wie schnell ist Ihre Helferin da?
Nach dem Kennenlerntermin startet die Hilfe in der Regel innerhalb einer Woche. In Neuss und Umgebung oft schneller — wir planen realistisch, nicht auf Papier.
Kann ich eine andere Helferin bekommen?
Ja, jederzeit. Wenn die Chemie nicht stimmt, stellen wir Ihnen unkompliziert eine andere feste Helferin vor. Ihre Eltern sollen sich wohlfühlen — nicht arrangieren.
Bereit, Ihren Anspruch zu prüfen?
Kostenfrei, in unter 60 Sekunden – ohne Verpflichtung.
Hinweis: Wir sind keine Vertragspartner der Krankenkassen. Wir prüfen Ihren Anspruch und beantragen die Kostenübernahme für Sie. Die finale Entscheidung trifft Ihre Kasse.