Kostenübernahme
Ihre Krankenkasse zahlt – wir kümmern uns um den Antrag.
Drei gesetzliche Wege zur Kostenübernahme. Wir prüfen kostenfrei, welcher für Sie passt – und beantragen die Hilfe direkt bei Ihrer Kasse.
Persönlich geprüft · Kassenformulare automatisch · Kostenfrei
Drei Wege im Überblick
Welche gesetzliche Grundlage greift in Ihrer Situation? Hier die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick.
Nach OP, Krankheit oder Krankenhaus
- Leistung:
- Stundensatz Kassen-Höchstsatz
- Dauer:
- bis 26 Wochen
Schwangerschaft & nach Entbindung
- Leistung:
- Stundensatz Kassen-Höchstsatz
- Dauer:
- vor + bis 26 Wochen nach Geburt
Ab Pflegegrad 1 (häusliche Pflege)
- Leistung:
- 125 € / Monat
- Dauer:
- monatlich, übertragbar bis 6 Mon.
Haushaltshilfe bei Krankheit (§ 38 SGB V)
Wenn Sie nach einer Operation, akuter Erkrankung oder einem Krankenhausaufenthalt Ihren Haushalt nicht selbst führen können, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse typischerweise die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Wer hat Anspruch?
- Nach Krankenhausaufenthalt
- Nach Operation oder ambulanter OP
- Bei akuter Erkrankung
- Bei Reha-Maßnahmen
Was wird gezahlt?
- In den meisten Fällen bis zu 26 Wochen
- Maximal 8 Stunden pro Tag (kassenabhängig)
- Stundensatz nach Kassen-Höchstsatz (in der Regel rund 12 €/h)
Voraussetzungen
- Ärztliche Bescheinigung
- Kein Haushaltsangehöriger kann die Aufgaben übernehmen
- Kind unter 12 Jahren – oder bei chronischer / Schwerstkranker auch ohne Kind
Wie beantragen?
- 1. Anspruch bei Nelva prüfen (60 Sek)
- 2. Wir erstellen den Antrag mit Ihren Daten
- 3. Sie unterschreiben digital, wir senden an die Kasse
- 4. Bewilligung kommt – wir vermitteln den Anbieter
Haushaltshilfe bei Schwangerschaft & Entbindung (§ 24h SGB V)
Vor und nach der Geburt unterstützt Sie die Krankenkasse, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, den Haushalt zu führen – auch ohne Pflegegrad und unabhängig vom Alter eines Kindes.
Wer hat Anspruch?
- Schwangere mit ärztlicher Bescheinigung
- Frauen nach der Entbindung
- Bei Komplikationen, Mehrlingen oder Frühgeburten – häufig verlängert
Was wird gezahlt?
- Vor der Geburt: ab Bescheinigung bis ca. 8 Wochen
- Nach der Geburt: typischerweise bis 26 Wochen
- Stundensatz nach Kassen-Höchstsatz
Voraussetzungen
- Mutterpass oder Schwangerschafts-Bescheinigung
- Kein Haushaltsangehöriger kann übernehmen
Wie beantragen?
- 1. Anspruch bei Nelva prüfen (60 Sek)
- 2. Wir erstellen den Antrag mit Ihren Daten
- 3. Sie unterschreiben digital, wir senden an die Kasse
- 4. Bewilligung kommt – wir vermitteln den Anbieter
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad (§ 45b SGB XI)
Ab Pflegegrad 1 stellt die Pflegekasse monatlich 125 € Entlastungsbetrag zur Verfügung – für Alltagsbegleitung, Betreuung und Entlastung pflegender Angehöriger.
Wer hat Anspruch?
- Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1
- Häusliche Pflege
Was wird gezahlt?
- 125 € pro Monat
- Übertragbar bis zu 6 Monate (max. 750 € am Stück)
- Übertragbar in das nächste Halbjahr des Folgejahres
Voraussetzungen
- Pflegegrad-Bescheid
- Anbieter mit Nachbarschaftshilfe-Zertifikat (bundesland-spezifisch)
Wofür darf er eingesetzt werden?
- Alltagsbegleitung (Spaziergang, Arztbegleitung)
- Betreuungsgruppen
- Tages- und Nachtpflege
- Nicht für klassische Haushaltshilfe – das läuft über § 38 SGB V
Wie beantragen?
- 1. Anspruch bei Nelva prüfen (60 Sek)
- 2. Wir erstellen den Antrag mit Ihren Daten
- 3. Sie unterschreiben digital, wir senden an die Kasse
- 4. Bewilligung kommt – wir vermitteln den Anbieter
Wichtig: Aktuell vermitteln wir Anbieter mit eigenem Zertifikat. Ab Q3 2026 bieten wir die Schulung selbst an, sodass mehr Anbieter direkt abrechenbar sind.
Selbstzahler – wenn es schnell gehen soll
Sie möchten ohne Antrag starten? Buchen Sie direkt über die Plattform – sicher, transparent, sofort verfügbar.
So funktioniert es
- Direkte Bezahlung über die Plattform (Stripe)
- Premium-Anbieter ab 32 €/Std
- Kein Antrag nötig, sofort buchbar
- Belege werden digital archiviert – falls später eine Erstattung möglich wird
Wie läuft alles ab?
In vier Schritten von der ersten Frage bis zur Hilfe vor Ort.
- Schritt 1
Anspruch prüfen
60 Sekunden online. Wir klären, welcher Weg für Sie passt.
- Schritt 2
Antrag erstellen
Wir füllen das Kassenformular mit Ihren Daten korrekt aus.
- Schritt 3
Digital unterschreiben
Ein Klick – wir senden den Antrag direkt an Ihre Kasse.
- Schritt 4
Bewilligung & Vermittlung
Sobald die Kasse zustimmt, vermitteln wir den passenden Anbieter.
Häufige Fragen
Was kostet mich Nelva?
Die Anspruchsprüfung und der Antrag bei Ihrer Krankenkasse sind für Sie kostenfrei. Wir finanzieren uns über Vermittlungsentgelte unserer geprüften Anbieter – nicht über Ihre Kasse.
Bin ich verpflichtet, einen Anbieter über Nelva zu nehmen?
Nein. Sie können nach der Bewilligung frei entscheiden, mit welchem Anbieter Sie arbeiten möchten. Die Vermittlung über Nelva ist ein Service – keine Verpflichtung.
Was, wenn meine Kasse den Antrag ablehnt?
In den meisten Fällen lässt sich eine Ablehnung durch einen sauber begründeten Widerspruch korrigieren. Wir unterstützen Sie kostenfrei bei der Formulierung. Alternativ können Sie als Selbstzahlerin oder Selbstzahler weiterhin über die Plattform buchen.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Typischerweise zwischen 3 und 14 Werktagen, abhängig von der Kasse. Bei akuten Fällen (z. B. nach Krankenhausaufenthalt) sind viele Kassen deutlich schneller.
Kann ich auch jemanden aus der Familie nehmen?
Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad werden in der Regel nicht über § 38 SGB V erstattet. Verdienstausfall und Fahrtkosten können in einigen Fällen berücksichtigt werden – die Regelungen sind kassenabhängig.
Was ist mit Privatversicherten?
Bei privaten Krankenversicherungen richtet sich die Erstattung nach Ihrem Tarif. Viele Tarife enthalten Leistungen für häusliche Versorgung. Wir helfen Ihnen, die Bedingungen zu prüfen.
Was, wenn ich keinen Anspruch habe?
Dann können Sie als Selbstzahlerin oder Selbstzahler buchen – mit Premium-Anbietern ab 32 €/Std, sofort verfügbar, ohne Antrag. Belege heben wir digital für Sie auf, falls später eine Erstattung möglich wird.
Welche Unterlagen brauche ich?
Je nach Weg: ärztliche Bescheinigung (§ 38), Mutterpass oder Schwangerschafts-Bescheinigung (§ 24h) bzw. Pflegegrad-Bescheid (§ 45b). Wir sagen Ihnen genau, was Sie brauchen, sobald wir Ihre Situation kennen.
Wie schnell ist ein Anbieter da?
Nach Bewilligung vermitteln wir typischerweise innerhalb von wenigen Tagen. In Ballungsräumen oft schneller, in ländlichen Regionen abhängig von der Anbieterdichte.
Kann ich den Anbieter wechseln?
Ja, jederzeit. Falls die Chemie nicht stimmt oder sich Ihre Situation ändert, vermitteln wir Ihnen unkompliziert eine neue Hilfe.
Bereit, Ihren Anspruch zu prüfen?
Kostenfrei, in unter 60 Sekunden – ohne Verpflichtung.
Hinweis: Wir sind keine Vertragspartner der Krankenkassen. Wir prüfen Ihren Anspruch und beantragen die Kostenübernahme für Sie. Die finale Entscheidung trifft Ihre Kasse.