Alles zur Alltagshilfe — bezahlt von der Pflegekasse
131 € Entlastungsbetrag, Pflegegrade, Antrag: hier erklären wir Schritt für Schritt, wie Ihre Eltern die Unterstützung bekommen, die ihnen zusteht — in einer Sprache ohne Behördendeutsch.
Aktuelle Ratgeber
Die wichtigsten Themen rund um Entlastungsbetrag, Haushaltshilfe und Pflegegrade – klar erklärt.
- Entlastungsbetrag
Entlastungsbetrag 131 €
Jeder Mensch mit einem anerkannten Pflegegrad – von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 – hat monatlich Anspruch auf 131 € Entlastungsbetrag. Dieses Geld ist zweckgebunden für anerkannte Alltagshilfe. Bei den meisten Familien verfällt es ungenutzt. Das muss nicht sein.
Weiterlesen - Haushaltshilfe
Haushaltshilfe kostenlos über die Pflegekasse
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, übernimmt die Pflegekasse eine Alltagshilfe im Haushalt – ganz ohne eigene Zuzahlung. Voraussetzung ist der richtige Anbieter und die direkte Abrechnung. So funktioniert es Schritt für Schritt.
Weiterlesen - Pflegegrad 1
Pflegegrad 1: Leistungen
Pflegegrad 1 wird schneller bewilligt, als viele denken – und er bringt bereits konkrete Leistungen mit sich. Der wichtigste Baustein: 131 € Entlastungsbetrag pro Monat, den Sie für Haushaltshilfe und Begleitung nutzen können.
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Nach Lebenssituation
Jede Seite zeigt Anspruch, Antragsweg, Kosten und FAQ – speziell für Ihre Situation.
- Nach OP
Haushaltshilfe nach einer Operation – Ihre Rechte, Ihr Antrag
Wenn Sie nach einem Eingriff vorübergehend Ihren Haushalt nicht alleine führen können, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in vielen Fällen die Kosten für eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V.
Zur Übersicht - Schwangerschaft
Haushaltshilfe in der Schwangerschaft & nach der Geburt
Bei Schwangerschaftsbeschwerden, Bettruhe oder im Wochenbett zahlt die Krankenkasse die Haushaltshilfe – ohne Eigenanteil und unabhängig vom Alter Ihrer Kinder.
Zur Übersicht - Pflegegrad
Haushaltshilfe bei Pflegegrad – so nutzen Sie 125 € Entlastungsbetrag
Mit anerkanntem Pflegegrad steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag von 125 € zu. Damit lässt sich eine Haushaltshilfe regelmäßig und unkompliziert finanzieren.
Zur Übersicht - Reha
Haushaltshilfe während einer Reha – Anspruch & Antrag
Während einer stationären Reha-Maßnahme können Sie eine Haushaltshilfe erhalten – je nach Träger über die Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung.
Zur Übersicht - Kind krank
Haushaltshilfe wenn das Kind krank ist – Ihr Anspruch
Erkrankt Ihr Kind länger oder schwer und Sie können den Haushalt nicht alleine führen, kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe finanzieren – auch wenn nicht Sie selbst krank sind.
Zur Übersicht - Chronisch
Haushaltshilfe bei chronischer Erkrankung – langfristige Entlastung
Auch bei chronischen Erkrankungen wie MS, Krebs, Rheuma oder COPD zahlt die Krankenkasse Haushaltshilfe – oft wiederkehrend in Schubphasen oder während belastender Therapien.
Zur Übersicht - Alltag & Haushalt
Haushaltshilfe für den Alltag – planbar und entlastend
Wenn Sie regelmäßige Unterstützung im Haushalt benötigen, vermitteln wir Ihnen geprüfte Anbieter, die direkt mit Ihrer Kasse oder Pflegekasse abrechnen – ohne aufwendige Eigenorganisation.
Zur Übersicht - Senioren
Haushaltshilfe für Senior:innen – länger selbstbestimmt zu Hause
Mit der richtigen Unterstützung können ältere Menschen viel länger eigenständig in ihrer Wohnung leben. Wir zeigen die drei Wege zur kassenfinanzierten Haushaltshilfe.
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Vertiefende Artikel
- Antrag
Haushaltshilfe beantragen – Anleitung
Vollständige Anleitung 2026: Voraussetzungen, Antragsformular, ärztliche Bescheinigung, Fristen, typische Fehler und Mustertexte für Krankenkasse und Pflegekasse.
Lesen - Recht
§ 38 SGB V einfach erklärt
Ein juristischer Überblick darüber, was Sie von Ihrer Krankenkasse bei Haushaltshilfe verlangen können.
Lesen - Antrag
Antrag stellen – so geht's
Welche Unterlagen Sie brauchen, welche Fristen gelten und wie Sie typische Ablehnungsgründe vermeiden.
Lesen - Kosten
Eigenanteil & Kosten
10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Tag – wann gilt das, und wann sind Sie befreit?
Lesen - Ratgeber
Hilfe nach OP
Nach einer OP brauchen Sie Ruhe – nicht Wäsche, Einkäufe und Putzen. So sichern Sie sich die Unterstützung.
Lesen - Ratgeber
Hilfe in der Schwangerschaft
Nach § 24h SGB V haben Schwangere und Wöchnerinnen besondere Rechte – und sind zuzahlungsbefreit.
Lesen - Pflege
Pflegegrad 1–5
131 € Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege bis 1.685 € im Jahr – so kombinieren Sie die Leistungen.
Lesen - Recht
Ablehnung & Widerspruch
Ein Großteil der Widersprüche ist erfolgreich. Diese Schritte sollten Sie kennen.
Lesen - Ratgeber
Hilfe nach Krankenhaus
Was Krankenkassen direkt nach einer Entlassung übernehmen – und wie Sie schnell die richtige Unterstützung organisieren.
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