Haushaltshilfe für Senior:innen

Haushaltshilfe für Senior:innen – länger selbstbestimmt zu Hause

Mit der richtigen Unterstützung können ältere Menschen viel länger eigenständig in ihrer Wohnung leben. Wir zeigen die drei Wege zur kassenfinanzierten Haushaltshilfe.

Drei Wege zur finanzierten Hilfe

Je nach Lebenssituation kombinieren wir die passenden Leistungen.

  • Mit Pflegegrad: Entlastungsbetrag (125 €) + ggf. Verhinderungspflege
  • Ohne Pflegegrad, akut krank: Haushaltshilfe nach § 38 SGB V
  • Selbstzahler: Steuerermäßigung 20 % auf Rechnung (§ 35a EStG)

Worauf achten bei der Anbieterauswahl?

Wichtig sind eine konstante Bezugsperson, Erfahrung mit älteren Menschen und Sprachsicherheit. Alle Anbieter im Netzwerk von Nelva sind nach Landesrecht anerkannt und versichert.

Häufige Fragen

Was, wenn der Senior keinen Pflegegrad hat?

Dann prüfen wir gemeinsam, ob ein Antrag auf Pflegegrad sinnvoll ist – oder ob § 38 SGB V (akute Erkrankung) greift.

Können Angehörige stundenweise abrechnen?

Über Verhinderungspflege ja – wir erklären den Antrag bei der ersten Vermittlung.

Das Nelva-Haus

Ein Zuhause, in dem wieder Leben ist.

Oben kocht Ihre Helferin mit Ihrer Mutter zusammen, nebenan ruft der Enkel an. Unten schläft die Katze auf dem Sofa und jemand gießt die Blumen. Kleine Momente, die den Alltag wieder warm machen – dafür sind wir da.

  • Kochen, Aufräumen, Wäsche – auf Ihren Rhythmus abgestimmt
  • Zeit für Gespräche, Spaziergänge, Erinnerungen
  • Immer dasselbe vertraute Gesicht – Ihre feste Helferin