Drei Wege zur finanzierten Hilfe
Je nach Lebenssituation kombinieren wir die passenden Leistungen.
- Mit Pflegegrad: Entlastungsbetrag (125 €) + ggf. Verhinderungspflege
- Ohne Pflegegrad, akut krank: Haushaltshilfe nach § 38 SGB V
- Selbstzahler: Steuerermäßigung 20 % auf Rechnung (§ 35a EStG)
Worauf achten bei der Anbieterauswahl?
Wichtig sind eine konstante Bezugsperson, Erfahrung mit älteren Menschen und Sprachsicherheit. Alle Anbieter im Netzwerk von Nelva sind nach Landesrecht anerkannt und versichert.
Häufige Fragen
Was, wenn der Senior keinen Pflegegrad hat?
Dann prüfen wir gemeinsam, ob ein Antrag auf Pflegegrad sinnvoll ist – oder ob § 38 SGB V (akute Erkrankung) greift.
Können Angehörige stundenweise abrechnen?
Über Verhinderungspflege ja – wir erklären den Antrag bei der ersten Vermittlung.