Haushaltshilfe bei krankem Kind

Haushaltshilfe wenn das Kind krank ist – Ihr Anspruch

Erkrankt Ihr Kind länger oder schwer und Sie können den Haushalt nicht alleine führen, kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe finanzieren – auch wenn nicht Sie selbst krank sind.

Wann zahlt die Kasse?

Anspruch besteht insbesondere, wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist (oder eine Behinderung hat) und Sie das Kind zu Hause pflegen müssen, sodass die übrigen Haushaltsaufgaben liegen bleiben.

Auch wenn beide Eltern berufstätig sind und keine andere Betreuungsperson im Haushalt lebt, ist die Bewilligung in der Praxis sehr häufig.

So beantragen Sie die Hilfe

Der Kinderarzt stellt die Bescheinigung aus, die Sie mit dem Kassenformular einreichen.

  • Ärztliche Bescheinigung (Muster 17) vom Kinderarzt
  • Antragsformular der Krankenkasse
  • Anbieter wählen – wir vermitteln innerhalb von 24 Stunden

Häufige Fragen

Mein Kind ist 13 – habe ich Anspruch?

Bei älteren Kindern ist der Anspruch eingeschränkter. Mit guter Begründung (z. B. Behinderung, fehlende Betreuung) zahlt die Kasse aber häufig dennoch.

Kann die Haushaltshilfe auch das Kind betreuen?

Ja, die Betreuung des kranken Kindes im Haushalt ist Teil der Leistungen.

Das Nelva-Haus

Ein Zuhause, in dem wieder Leben ist.

Oben kocht Ihre Helferin mit Ihrer Mutter zusammen, nebenan ruft der Enkel an. Unten schläft die Katze auf dem Sofa und jemand gießt die Blumen. Kleine Momente, die den Alltag wieder warm machen – dafür sind wir da.

  • Kochen, Aufräumen, Wäsche – auf Ihren Rhythmus abgestimmt
  • Zeit für Gespräche, Spaziergänge, Erinnerungen
  • Immer dasselbe vertraute Gesicht – Ihre feste Helferin