Wann zahlt die Kasse?
Anspruch besteht insbesondere, wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist (oder eine Behinderung hat) und Sie das Kind zu Hause pflegen müssen, sodass die übrigen Haushaltsaufgaben liegen bleiben.
Auch wenn beide Eltern berufstätig sind und keine andere Betreuungsperson im Haushalt lebt, ist die Bewilligung in der Praxis sehr häufig.
So beantragen Sie die Hilfe
Der Kinderarzt stellt die Bescheinigung aus, die Sie mit dem Kassenformular einreichen.
- Ärztliche Bescheinigung (Muster 17) vom Kinderarzt
- Antragsformular der Krankenkasse
- Anbieter wählen – wir vermitteln innerhalb von 24 Stunden
Häufige Fragen
Mein Kind ist 13 – habe ich Anspruch?
Bei älteren Kindern ist der Anspruch eingeschränkter. Mit guter Begründung (z. B. Behinderung, fehlende Betreuung) zahlt die Kasse aber häufig dennoch.
Kann die Haushaltshilfe auch das Kind betreuen?
Ja, die Betreuung des kranken Kindes im Haushalt ist Teil der Leistungen.