Wann besteht Anspruch auf Haushaltshilfe nach einer OP?
Anspruch besteht, wenn Sie aufgrund einer Krankenhausbehandlung, einer ambulanten Operation oder einer schweren Erkrankung den Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können – und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann.
Lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt, besteht der Anspruch in der Regel ohne weitere Prüfung. Auch ohne Kinder im Haushalt zahlen viele Kassen freiwillig – oft für bis zu vier Wochen pro Krankheitsfall.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten trägt Ihre gesetzliche Krankenkasse, sofern alle Voraussetzungen vorliegen. Sie tragen nur einen gesetzlichen Eigenanteil von 10 % der Tageskosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Tag (§ 61 SGB V).
Privatversicherte prüfen ihren individuellen Tarif; viele Tarife enthalten vergleichbare Leistungen.
So beantragen Sie die Haushaltshilfe in 4 Schritten
Der Antrag lässt sich in wenigen Tagen abwickeln – am besten direkt vor oder unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt.
- Ärztliche Bescheinigung (Muster 17) anfordern – die ausstellende Klinik oder Ihr Hausarzt.
- Antragsformular der Krankenkasse ausfüllen (online oder per Post).
- Anbieter aus unserem geprüften Netzwerk auswählen und Einsatzzeitraum festlegen.
- Bestätigung der Kasse abwarten (in der Regel 3–7 Werktage) und Einsatz starten.
Welche Leistungen werden übernommen?
Die Haushaltshilfe übernimmt die alltäglichen Aufgaben, die Sie aktuell nicht selbst leisten können – damit Sie sich vollständig auf Ihre Genesung konzentrieren können.
- Einkaufen und Botengänge
- Kochen und Essenszubereitung
- Reinigung und Wäsche
- Kinderbetreuung im Haushalt
- Begleitung zu Arztterminen
Was tun bei einer Ablehnung?
Lehnt die Krankenkasse ab, haben Sie ab Erhalt des Bescheids einen Monat Zeit für einen schriftlichen Widerspruch. In über 60 % der gut begründeten Widersprüche entscheidet die Kasse zu Gunsten der Versicherten.
Argumentieren Sie konkret mit der ärztlichen Bescheinigung, der Wohnsituation und – falls vorhanden – dem Alter der Kinder. Bei Bedarf unterstützt unser Team kostenlos beim Widerspruch.
Häufige Fragen
Wie lange darf ich nach einer OP eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen?
In der Regel bis zu vier Wochen pro Krankheitsfall. Leben Kinder unter 12 Jahren im Haushalt, kann sich die Dauer auf bis zu 26 Wochen verlängern.
Muss ich die Haushaltshilfe selbst suchen?
Nein. Über Nelva werden Ihnen geprüfte Anbieter in Ihrer Region vorgeschlagen, die direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Was kostet mich die Haushaltshilfe?
Sie zahlen nur den gesetzlichen Eigenanteil von 10 %, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Einsatztag.