Wann zahlt die Kasse in der Schwangerschaft?
Die Krankenkasse übernimmt die Haushaltshilfe bei schwangerschaftsbedingten Erkrankungen wie vorzeitigen Wehen, Hyperemesis, Schwangerschaftsdiabetes mit ärztlicher Schonungsanweisung oder bei verordneter Bettruhe.
Im Wochenbett besteht in der Regel bis zu acht Wochen nach der Entbindung Anspruch – bei Mehrlingsgeburten oder Frühgeburten oft länger.
Anspruch ohne Eigenanteil
Anders als nach einer OP zahlen Versicherte für eine Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung keinen Eigenanteil – die Kasse übernimmt 100 % der Kosten (§ 24h SGB V).
So gehen Sie vor
Sie brauchen nur drei Dokumente, dann startet der Antrag innerhalb weniger Tage.
- Ärztliche Bescheinigung Ihrer Frauenärztin/Hebamme (Muster 17 oder formlos)
- Antragsformular der Krankenkasse
- Wahl eines geprüften Anbieters über Nelva
Welche Aufgaben übernimmt die Haushaltshilfe?
Schwerpunkt liegt auf Entlastung im Alltag – damit Sie sich erholen können.
- Säuglingspflege außer originärer Mutterleistungen
- Geschwisterbetreuung im Haushalt
- Einkauf, Kochen, Wäsche, Reinigung
- Begleitung zu U-Untersuchungen
Häufige Fragen
Bekomme ich auch ohne ältere Kinder Anspruch?
Ja. Bei Schwangerschaft und Entbindung ist der Anspruch nicht an Kinder im Haushalt gekoppelt.
Wie lange im Wochenbett?
In der Regel bis zu 8 Wochen nach der Geburt, bei Komplikationen oder Mehrlingen länger.
Übernimmt die Kasse auch Hebammenleistungen?
Hebammenleistungen werden separat über die Hebammenhilfe abgerechnet. Die Haushaltshilfe ergänzt diese.