Wer ist zuständig: Krankenkasse oder Rentenversicherung?
Wird die Reha von der gesetzlichen Krankenkasse genehmigt, übernimmt sie auch die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Bei einer Reha über die Deutsche Rentenversicherung (z. B. Anschlussheilbehandlung nach OP) erfolgt die Bewilligung über die DRV.
Die Voraussetzungen ähneln sich: Sie müssen den Haushalt selbst nicht weiterführen können und es darf keine andere Person zur Verfügung stehen.
Antrag stellen – am besten vor Reha-Antritt
Stellen Sie den Antrag idealerweise zusammen mit dem Reha-Antrag, damit der Einsatz nahtlos beginnt.
- Bewilligung der Reha-Maßnahme als Nachweis
- Antragsformular des zuständigen Trägers (Kasse oder DRV)
- Angabe von Wohnsituation und Kindern im Haushalt
Was, wenn Kinder zu Hause sind?
Leben Kinder unter 12 Jahren im Haushalt und kann der Partner sie nicht versorgen, ist die Bewilligung praktisch immer unkompliziert. Auch nach der Reha besteht in vielen Fällen Anspruch auf eine Übergangs-Haushaltshilfe für 1–2 Wochen.
Häufige Fragen
Welche Reha-Träger zahlen?
In der Regel die gesetzliche Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung – abhängig davon, wer die Reha bewilligt hat.
Wie lange darf die Haushaltshilfe arbeiten?
In der Regel über die gesamte Reha-Dauer plus eventuelle Übergangstage.