Haushaltshilfe bei chronischer Erkrankung

Haushaltshilfe bei chronischer Erkrankung – langfristige Entlastung

Auch bei chronischen Erkrankungen wie MS, Krebs, Rheuma oder COPD zahlt die Krankenkasse Haushaltshilfe – oft wiederkehrend in Schubphasen oder während belastender Therapien.

In welchen Phasen zahlt die Kasse?

Anspruch besteht typischerweise in Schubphasen, während stationärer Behandlungen und in Erholungsphasen nach Therapien wie Chemotherapie oder Bestrahlung.

Auch bei dauerhaft eingeschränkter Belastbarkeit wird die Kostenübernahme häufig in Etappen bewilligt – jeweils mit aktueller ärztlicher Bescheinigung.

Antrag mit guter Begründung

Je konkreter die ärztliche Bescheinigung beschreibt, welche Tätigkeiten Sie nicht ausführen können und wie lange, desto höher die Bewilligungsquote.

  • Diagnose und ICD-Code
  • Betroffene Alltagsfunktionen (Tragen, Bücken, Stehen)
  • Voraussichtlicher Zeitraum

Häufige Fragen

Bekomme ich Haushaltshilfe dauerhaft?

Eine dauerhafte Bewilligung ist selten – häufig wird sie für 4–8 Wochen erteilt und kann mit neuer ärztlicher Bescheinigung verlängert werden.

Geht das auch ohne Pflegegrad?

Ja. Der Anspruch nach § 38 SGB V ist unabhängig vom Pflegegrad – bei vorhandenem Pflegegrad lässt er sich kombinieren.

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