Pflegegrad 1

Pflegegrad 1: Diese Leistungen stehen Ihnen zu

Pflegegrad 1 wird schneller bewilligt, als viele denken – und er bringt bereits konkrete Leistungen mit sich. Der wichtigste Baustein: 131 € Entlastungsbetrag pro Monat, den Sie für Haushaltshilfe und Begleitung nutzen können.

Pflegegrad 1 ist mehr, als viele denken

Pflegegrad 1 ist der niedrigste anerkannte Pflegegrad – aber er bringt bereits einen echten Rechtsanspruch auf Unterstützung mit sich. Er wird oft schneller bewilligt, als Familien erwarten, wenn im Alltag bereits kleinere Einschränkungen bestehen.

Diese Leistungen stehen bei Pflegegrad 1 zu

  • 131 € Entlastungsbetrag pro Monat (§ 45b SGB XI) – zweckgebunden für anerkannte Alltagshilfe
  • Bis zu 40 € pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI), z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen
  • Kostenlose, individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekasse

Klassische Pflegesachleistungen und Pflegegeld sind bei Pflegegrad 1 dagegen nicht vorgesehen – diese greifen erst ab Pflegegrad 2.

So nutzen Sie den Entlastungsbetrag konkret

Die 131 € sind der wichtigste Hebel bei Pflegegrad 1. Sinnvoll einsetzen lassen sie sich für alles, was den Alltag zuhause spürbar erleichtert:

  • Regelmäßige Haushaltshilfe (Reinigung, Wäsche, Einkauf)
  • Begleitung zu Arzt-, Therapie- oder Behördenterminen
  • Stundenweise Betreuung, damit pflegende Angehörige durchatmen können
  • Gemeinsame Spaziergänge und Gesellschaft im Alltag

Damit die Pflegekasse zahlt, muss die Hilfe von einem nach § 45a SGB XI anerkannten Anbieter erbracht werden. Mit einer Abtretungserklärung rechnet der Anbieter direkt mit der Kasse ab – Sie haben 0 € Eigenkosten, solange die 131 € pro Monat nicht überschritten werden.

Nicht genutzte Beträge nicht verfallen lassen

Was Sie in einem Monat nicht abrufen, wird angespart und ist bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres weiter nutzbar. Wer den Betrag aktiv einplant, holt jedes Jahr bis zu 1.572 € an Alltagshilfe heraus – ohne selbst zu zahlen.

Häufige Fragen

Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Pflegegeld ist erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen. Bei Pflegegrad 1 stehen Ihnen aber der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und die kostenlose Pflegeberatung zu.

Wie beantrage ich Pflegegrad 1?

Ein formloser Anruf oder ein Antrag bei der Pflegekasse genügt. Anschließend kommt der Medizinische Dienst (MD) für ein Begutachtungsgespräch. Ihre Pflegekasse führt Sie durch den gesamten Ablauf.

Wofür darf ich die 131 € nicht ausgeben?

Nicht für körperbezogene Pflege (z. B. Waschen, Anziehen) und nicht für medizinische Leistungen. Dafür gibt es andere Leistungsarten. Der Entlastungsbetrag ist ausschließlich für anerkannte Angebote der Alltagsunterstützung reserviert.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Produkte, die im täglichen Pflegealltag verbraucht werden – etwa Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutz oder Desinfektionsmittel. Bis zu 40 € pro Monat übernimmt die Pflegekasse.

Gilt der Entlastungsbetrag auch, wenn ich allein lebe?

Ja. Anspruch haben alle Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, die zuhause versorgt werden – unabhängig davon, ob sie allein oder mit Angehörigen leben.

Stand 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindliche Auskünfte erteilt Ihre Pflegekasse.

Das Nelva-Haus

Ein Zuhause, in dem wieder Leben ist.

Oben kocht Ihre Helferin mit Ihrer Mutter zusammen, nebenan ruft der Enkel an. Unten schläft die Katze auf dem Sofa und jemand gießt die Blumen. Kleine Momente, die den Alltag wieder warm machen – dafür sind wir da.

  • Kochen, Aufräumen, Wäsche – auf Ihren Rhythmus abgestimmt
  • Zeit für Gespräche, Spaziergänge, Erinnerungen
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