Alltagsentlastung & Haushaltshilfe

Haushaltshilfe für den Alltag – planbar und entlastend

Wenn Sie regelmäßige Unterstützung im Haushalt benötigen, vermitteln wir Ihnen geprüfte Anbieter, die direkt mit Ihrer Kasse oder Pflegekasse abrechnen – ohne aufwendige Eigenorganisation.

Welche Finanzierungswege gibt es?

Im Alltag werden Haushaltshilfen typischerweise über drei Wege finanziert: über § 38 SGB V (zeitlich begrenzte Krankheits-Anlässe), über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (bei Pflegegrad) oder als Selbstzahlleistung mit haushaltsnaher Dienstleistungs-Steuerermäßigung.

Steuervorteil als Selbstzahler

Bezahlte Haushaltshilfen sind als haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 % der Kosten – maximal 4.000 € jährlich – von der Einkommensteuer absetzbar (§ 35a EStG). Bedingung: bargeldlose Zahlung und Rechnung.

Häufige Fragen

Kann ich Haushaltshilfe einfach so buchen?

Ja. Über Nelva wählen Sie einen Anbieter aus, klären den Bedarf telefonisch und starten den Einsatz – ohne Vertragsbindung.

Was, wenn ich später einen Pflegegrad bekomme?

Dann lässt sich der bestehende Einsatz nahtlos auf den Entlastungsbetrag umstellen.

Das Nelva-Haus

Ein Zuhause, in dem wieder Leben ist.

Oben kocht Ihre Helferin mit Ihrer Mutter zusammen, nebenan ruft der Enkel an. Unten schläft die Katze auf dem Sofa und jemand gießt die Blumen. Kleine Momente, die den Alltag wieder warm machen – dafür sind wir da.

  • Kochen, Aufräumen, Wäsche – auf Ihren Rhythmus abgestimmt
  • Zeit für Gespräche, Spaziergänge, Erinnerungen
  • Immer dasselbe vertraute Gesicht – Ihre feste Helferin