Welche Finanzierungswege gibt es?
Im Alltag werden Haushaltshilfen typischerweise über drei Wege finanziert: über § 38 SGB V (zeitlich begrenzte Krankheits-Anlässe), über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (bei Pflegegrad) oder als Selbstzahlleistung mit haushaltsnaher Dienstleistungs-Steuerermäßigung.
Steuervorteil als Selbstzahler
Bezahlte Haushaltshilfen sind als haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 % der Kosten – maximal 4.000 € jährlich – von der Einkommensteuer absetzbar (§ 35a EStG). Bedingung: bargeldlose Zahlung und Rechnung.
Häufige Fragen
Kann ich Haushaltshilfe einfach so buchen?
Ja. Über Nelva wählen Sie einen Anbieter aus, klären den Bedarf telefonisch und starten den Einsatz – ohne Vertragsbindung.
Was, wenn ich später einen Pflegegrad bekomme?
Dann lässt sich der bestehende Einsatz nahtlos auf den Entlastungsbetrag umstellen.