Haushaltshilfe – das zahlt die Knappschaft
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Knappschaft nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die Knappschaft die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Knappschaft
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der Knappschaft ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der Knappschaft
Leistungsumfang: Professionelle Haushaltshilfe für Unterstützung im Haushalt bei schwerer Krankheit, nach Krankenhausaufenthalt oder in der Schwangerschaft. Übernahme der Kosten, wenn der Antrag vorher gestellt wird. Erstattung für private Haushaltshilfe bis zu einem täglichen Höchstbetrag für maximal acht Stunden pro Tag, inklusive Verdienstausfall und Fahrtkosten für Angehörige bis zum zweiten Grad.
Eigenanteil: Maximale Zuzahlung von 10 Euro pro Tag.
Antragsweg: Der Antrag auf Haushaltshilfe muss vor Beginn der Unterstützung gestellt werden. Antragsformulare sind unter den bereitgestellten Links verfügbar.
Besonderheiten: Keine rückwirkende Kostenerstattung möglich. Unterstützung nur, wenn keine andere Person im Haushalt lebt, die die Aufgaben übernehmen kann.
Häufige Fragen zur Knappschaft
Übernimmt die Knappschaft eine Haushaltshilfe?
Ja, die Knappschaft übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V, wenn Sie wegen einer Krankheit, Krankenhausbehandlung oder Reha-Maßnahme Ihren Haushalt nicht mehr selbst führen können und ein Kind unter 12 Jahren (oder mit Behinderung) im Haushalt lebt. Als Mehrleistung der Knappschaft gilt dieser Anspruch sogar für Kinder bis zum 14. Lebensjahr.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Knappschaft?
Der Eigenanteil entspricht der gesetzlichen Regelung. Sie zahlen 10 Prozent der Kosten pro Kalendertag, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung entfällt der Eigenanteil.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Knappschaft?
Um Haushaltshilfe zu beantragen, benötigen Sie den 'Antrag auf Haushaltshilfe' der Knappschaft sowie eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit und Dauer. Die Formulare können Sie direkt auf der Website der Knappschaft herunterladen und ausgefüllt einreichen.
Was unterscheidet die Knappschaft bei der Haushaltshilfe?
Die Knappschaft bietet bei der Haushaltshilfe eine besondere Mehrleistung (Satzungsleistung): Während der gesetzliche Anspruch nur bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr greift, gewährt die Knappschaft die Hilfe auch dann, wenn ein Kind zwischen 12 und 14 Jahren in Ihrem Haushalt lebt.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der Knappschaft und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.