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Andere Krankenkasse Haushaltshilfe – so übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten

Erfahren Sie, wie die Andere Krankenkasse Haushaltshilfe nach § 38 SGB V erstattet – mit Antrag, Höchstdauer und Eigenanteil im Überblick.

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Andere Krankenkasse — Kontakt

GKV-Spitzenverband, 10117 Berlin

Die Andere Krankenkasse unterstützt Sie und Ihre Familie in belastenden Situationen, wenn Sie Ihren Haushalt krankheitsbedingt nicht weiterführen können. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 38 SGB V) hilft Ihnen die Kasse dabei, eine professionelle Haushaltshilfe zu organisieren. So ist sichergestellt, dass Ihr Alltag und die Versorgung Ihrer Kinder auch während Ihrer Genesung reibungslos weiterlaufen.

Haushaltshilfe – das zahlt die Andere Krankenkasse

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Andere Krankenkasse nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.

Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).

Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.

Höchstdauer
Bis 4 Wochen, bei Kindern unter 12 bis 26 Wochen
Eigenanteil
10 % der Kosten, mind. 5 € / max. 10 € pro Tag
Antrag
Vor Beginn bei Ihrer Kasse stellen – ärztliche Bescheinigung erforderlich

Wann zahlt die Andere Krankenkasse die Haushaltshilfe?

  • Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha

    Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.

  • Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege

    Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.

  • Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt

    Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.

  • Krankes Kind unter 12 Jahren

    Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).

So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Andere Krankenkasse

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen

    Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).

  2. Antrag bei der Kasse stellen

    Reichen Sie den Antrag direkt bei der Andere Krankenkasse ein – am besten vor Beginn der Hilfe.

  3. Anbieter wählen

    Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.

  4. Hilfe in Anspruch nehmen

    Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.

Besonderheiten bei der Andere Krankenkasse

Leistungsumfang: Umfasst alle entsprechenden Dienstleistungen für die Weiterführung des Haushaltes sowie die Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder. Kann durch entsprechend qualifizierte Kräfte erbracht werden.

Eigenanteil: Für Versicherte über 18 Jahren fällt pro Tag eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10% der Kosten an, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Bei Schwangerschaft und Entbindung ist die Leistung grundsätzlich zuzahlungsfrei.

Antragsweg: Der Antrag auf Haushaltshilfe kann bei der jeweiligen Krankenkasse angefordert werden.

Besonderheiten: Die Krankenkasse kann geeignete Personen anstellen oder andere Einrichtungen nutzen. Der Einsatz ist am individuellen Bedarf auszurichten und die tägliche Einsatzbereitschaft muss auf ein zwingend notwendiges Maß begrenzt sein.

Häufige Fragen zur Andere Krankenkasse

Übernimmt die Andere Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

Ja, die Andere Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 38 SGB V erfüllt sind. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie wegen einer Krankenhausbehandlung oder einer schweren Krankheit Ihren Haushalt nicht weiterführen können und mindestens ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung in Ihrem Haushalt lebt.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Andere Krankenkasse?

Die gesetzliche Zuzahlung für eine Haushaltshilfe beträgt 10 % der kalendertäglichen Kosten. Dabei zahlen Sie mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag. Diese Regelung gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen, einschließlich der Andere Krankenkasse.

Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Andere Krankenkasse?

Um Haushaltshilfe zu beantragen, benötigen Sie einen Antrag Ihrer Krankenkasse sowie eine ärztliche Bescheinigung, welche die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Setzen Sie sich am besten direkt mit dem Kundenservice der Andere Krankenkasse in Verbindung, um die erforderlichen Formulare zu erhalten und den Antragsprozess zu starten.

Was unterscheidet die Andere Krankenkasse bei der Haushaltshilfe?

Die grundlegenden Leistungen der Haushaltshilfe sind gesetzlich im § 38 SGB V geregelt und daher bei allen gesetzlichen Krankenkassen weitgehend identisch. Die Andere Krankenkasse legt Wert darauf, ihre Versicherten bei der Antragstellung unkompliziert zu unterstützen und eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.

Wichtiger Hinweis

Wir sind kein Vertragspartner der Andere Krankenkasse und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.

Welche Hilfe-Situation passt zu Ihnen?

Geprüfte Anbieter bei der Andere Krankenkasse – sortiert nach Lebenssituation.

Ratgeber rund um Ihre Kostenübernahme

§ 38 SGB V, Eigenanteil, Antrag und Widerspruch – alles, was Versicherte der Andere Krankenkasse wissen sollten.

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