Krankenhausaufenthalt eines Elternteils
Während Sie versorgt werden, bleiben die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung – die Krankenkasse zahlt bis zu 26 Wochen.
Leistung · Kinderbetreuung
Wenn Sie krank werden, ins Krankenhaus müssen oder rund um die Geburt Unterstützung brauchen, übernehmen geprüfte Helfer:innen die Betreuung Ihrer Kinder – im gewohnten Zuhause, mit Geduld und Routine.
Während Sie versorgt werden, bleiben die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung – die Krankenkasse zahlt bis zu 26 Wochen.
Wenn Sie selbst Bettruhe brauchen, sichert eine vertraute Helfer:in den Tagesablauf der Kinder.
Während Sie sich auf das Neugeborene konzentrieren, kümmert sich die Helfer:in um Ihr älteres Kind.
Bei Kindern unter 12 Jahren oder bei behinderten Kindern (ohne Altersgrenze) übernimmt die Kasse bis zu 26 Wochen Haushaltshilfe inkl. Kinderbetreuung.
In dringenden Fällen (Krankenhauseinweisung, akute Erkrankung) vermitteln wir innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
Wir achten bei Kinderbetreuung auf einschlägige Erfahrung (Erzieher:in, Tagesmutter, Kinderkrankenschwester). Nennen Sie uns Ihre Anforderungen beim Erstgespräch.
Bei Anspruch nach § 38 SGB V die gesetzliche Krankenkasse – abzüglich gesetzlicher Zuzahlung von 5 bis 10 € pro Tag (entfällt bei Schwangerschaft/Geburt).
2 Minuten · unverbindlich · keine Anmeldung