Techniker Krankenkasse: Haushaltshilfe – so geht's
2 min Lesezeit · 🏥 Krankenkassen-Logik
Die Techniker Krankenkasse (TK) gehört zu den großzügigsten Kassen bei Haushaltshilfe. Sie zahlt nach §38 SGB V sowie über eine erweiterte Satzungsleistung sogar dann, wenn kein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt.
Wer hat Anspruch?
Bei der TK reicht eine der folgenden Situationen:
- Krankenhausaufenthalt oder ambulante OP
- Schwere akute Erkrankung (mit ärztlichem Attest)
- Reha-Maßnahme
- Schwangerschaft / Wochenbett nach §24h SGB V
- Pflegegrad 2+ in Verbindung mit Entlastungsbetrag
TK-Antrag in 4 Schritten
- Verordnung vom Arzt (Muster 17 oder Attest mit Diagnose & Dauer)
- TK-Formular „Antrag auf Haushaltshilfe" ausfüllen
- Über die TK-App, das Online-Portal „Meine TK" oder per Post einreichen
- Bewilligung kommt meist in 5–10 Werktagen
Tipp: Die TK akzeptiert digitale Anträge inkl. Foto der Verordnung – das spart 3–5 Tage gegenüber dem Postweg.
Was die TK übernimmt
| Punkt | Details |
|---|---|
| Stundensatz | bis 15 € brutto |
| Stunden/Woche | bis 28 Std. (überdurchschnittlich) |
| Dauer | bis 4 Wochen, verlängerbar mit Begründung |
| Eigenanteil | 10 %, mind. 5 €, max. 10 €/Tag |
| Satzungsleistung | auch ohne Kind bei schwerer Krankheit |
Typische Ablehnungsgründe – und wie Sie sie vermeiden
- ❌ „Selbsthilfe zumutbar" → ärztlich begründen lassen, warum nicht
- ❌ „Andere Haushaltsmitglieder anwesend" → schriftlich darlegen, warum diese nicht einspringen können
- ❌ „Anbieter nicht zugelassen" → mit Nelva ausgeschlossen
So hilft Nelva
Wir haben mit der TK über 2.000 erfolgreich abgerechnete Fälle. Wir kennen die Formulare, die Sachbearbeiter und die typischen Fallstricke.
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