Techniker Krankenkasse: Haushaltshilfe – so geht's

2 min Lesezeit · 🏥 Krankenkassen-Logik

Die Techniker Krankenkasse (TK) gehört zu den großzügigsten Kassen bei Haushaltshilfe. Sie zahlt nach §38 SGB V sowie über eine erweiterte Satzungsleistung sogar dann, wenn kein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt.

Wer hat Anspruch?

Bei der TK reicht eine der folgenden Situationen:

  • Krankenhausaufenthalt oder ambulante OP
  • Schwere akute Erkrankung (mit ärztlichem Attest)
  • Reha-Maßnahme
  • Schwangerschaft / Wochenbett nach §24h SGB V
  • Pflegegrad 2+ in Verbindung mit Entlastungsbetrag

TK-Antrag in 4 Schritten

  1. Verordnung vom Arzt (Muster 17 oder Attest mit Diagnose & Dauer)
  2. TK-Formular „Antrag auf Haushaltshilfe" ausfüllen
  3. Über die TK-App, das Online-Portal „Meine TK" oder per Post einreichen
  4. Bewilligung kommt meist in 5–10 Werktagen

Tipp: Die TK akzeptiert digitale Anträge inkl. Foto der Verordnung – das spart 3–5 Tage gegenüber dem Postweg.

Was die TK übernimmt

PunktDetails
Stundensatzbis 15 € brutto
Stunden/Wochebis 28 Std. (überdurchschnittlich)
Dauerbis 4 Wochen, verlängerbar mit Begründung
Eigenanteil10 %, mind. 5 €, max. 10 €/Tag
Satzungsleistungauch ohne Kind bei schwerer Krankheit

Typische Ablehnungsgründe – und wie Sie sie vermeiden

  • ❌ „Selbsthilfe zumutbar" → ärztlich begründen lassen, warum nicht
  • ❌ „Andere Haushaltsmitglieder anwesend" → schriftlich darlegen, warum diese nicht einspringen können
  • ❌ „Anbieter nicht zugelassen" → mit Nelva ausgeschlossen

So hilft Nelva

Wir haben mit der TK über 2.000 erfolgreich abgerechnete Fälle. Wir kennen die Formulare, die Sachbearbeiter und die typischen Fallstricke.

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