Haushaltshilfe bei der Barmer: Voraussetzungen & Antrag

1 min Lesezeit · 🏥 Krankenkassen-Logik

Die Barmer ist nach AOK und TK die drittgrößte Krankenkasse Deutschlands und bekannt für eine schnelle Antragsbearbeitung bei Haushaltshilfe.

Voraussetzungen bei der Barmer

Anspruch besteht, wenn:

  • Sie aus medizinischen Gründen den Haushalt nicht selbst führen können
  • ein Kind unter 12 oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt ODER die Barmer-Satzungsleistung für Erwachsenenhaushalte greift
  • die Hilfe medizinisch verordnet wurde

Antrag in 5 Minuten

  1. Verordnung (Muster 17) vom Hausarzt, Facharzt oder Klinikarzt
  2. Barmer-Antragsformular (im Online-Portal oder als PDF)
  3. Nachweise: Kinder-Geburtsurkunden, OP-Bescheinigung, Reha-Bescheid
  4. Einreichen: App, Portal, Post oder über Nelva
  5. Bewilligung: typisch 5–7 Werktage

Leistungsumfang

LeistungHöhe
Stundensatzbis 13 €
Wochenstundenbis 20 Std., in Härtefällen mehr
Dauerbis 4 Wochen, bei Kindern unter 12 bis Genesung
Eigenanteil10 %, mind. 5 €, max. 10 €/Tag
Erweiterte Satzungsleistungauch ohne Kind möglich

Was die Barmer NICHT übernimmt

  • Reine Reinigung ohne medizinische Indikation
  • Gartenarbeit
  • Kinderbetreuung als alleinige Leistung (außer im Rahmen der Haushaltshilfe)
  • Anbieter ohne entsprechende Qualifikation

Tipp: Direktabrechnung statt Erstattung

Die Barmer akzeptiert Direktabrechnung mit zugelassenen Anbietern – Sie zahlen nur den Eigenanteil, müssen nichts vorstrecken. Alle Nelva-Anbieter rechnen direkt mit der Barmer ab.

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