Haushaltshilfe bei der Barmer: Voraussetzungen & Antrag
1 min Lesezeit · 🏥 Krankenkassen-Logik
Die Barmer ist nach AOK und TK die drittgrößte Krankenkasse Deutschlands und bekannt für eine schnelle Antragsbearbeitung bei Haushaltshilfe.
Voraussetzungen bei der Barmer
Anspruch besteht, wenn:
- Sie aus medizinischen Gründen den Haushalt nicht selbst führen können
- ein Kind unter 12 oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt ODER die Barmer-Satzungsleistung für Erwachsenenhaushalte greift
- die Hilfe medizinisch verordnet wurde
Antrag in 5 Minuten
- Verordnung (Muster 17) vom Hausarzt, Facharzt oder Klinikarzt
- Barmer-Antragsformular (im Online-Portal oder als PDF)
- Nachweise: Kinder-Geburtsurkunden, OP-Bescheinigung, Reha-Bescheid
- Einreichen: App, Portal, Post oder über Nelva
- Bewilligung: typisch 5–7 Werktage
Leistungsumfang
| Leistung | Höhe |
|---|---|
| Stundensatz | bis 13 € |
| Wochenstunden | bis 20 Std., in Härtefällen mehr |
| Dauer | bis 4 Wochen, bei Kindern unter 12 bis Genesung |
| Eigenanteil | 10 %, mind. 5 €, max. 10 €/Tag |
| Erweiterte Satzungsleistung | auch ohne Kind möglich |
Was die Barmer NICHT übernimmt
- Reine Reinigung ohne medizinische Indikation
- Gartenarbeit
- Kinderbetreuung als alleinige Leistung (außer im Rahmen der Haushaltshilfe)
- Anbieter ohne entsprechende Qualifikation
Tipp: Direktabrechnung statt Erstattung
Die Barmer akzeptiert Direktabrechnung mit zugelassenen Anbietern – Sie zahlen nur den Eigenanteil, müssen nichts vorstrecken. Alle Nelva-Anbieter rechnen direkt mit der Barmer ab.
Anspruch prüfen – in 60 Sekunden
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