DAK Haushaltshilfe: Was zahlt die Kasse?
1 min Lesezeit · 🏥 Krankenkassen-Logik
Die DAK-Gesundheit zahlt Haushaltshilfe nach §38 SGB V und über eine erweiterte Satzungsleistung auch in vielen Erwachsenenhaushalten.
Wer hat bei der DAK Anspruch?
- Krankenhausaufenthalt / ambulante OP
- Akute schwere Erkrankung mit ärztlichem Nachweis
- Reha-Maßnahme
- Schwangerschaft / Wochenbett (§24h SGB V)
- Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 2+) in Kombination mit Entlastungsbetrag
So beantragen Sie
- Ärztliche Verordnung (Muster 17 oder formloses Attest)
- DAK-Antragsformular ausfüllen (Online-Portal, App oder PDF)
- Nachweise beifügen (Geburtsurkunden, OP-Bescheinigung)
- Einreichen: App, Portal, Post – oder über Nelva
- Bearbeitungsdauer: typisch 7–14 Tage
Was die DAK übernimmt
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Stundensatz | bis ca. 13 € |
| Wochenstunden | bis 20 Std. |
| Dauer | bis 4 Wochen, bei Kindern bis Genesung |
| Eigenanteil | 10 %, mind. 5 €, max. 10 €/Tag |
Häufige Fragen
Zahlt die DAK auch ohne Kind im Haushalt? Ja, über die Satzungsleistung – mit medizinischer Begründung möglich.
Muss ich erst zahlen und einreichen? Nein, bei zugelassenen Anbietern (alle Nelva-Anbieter) läuft die Direktabrechnung.
Was, wenn die Kasse ablehnt? Sie haben 4 Wochen Zeit für einen Widerspruch.
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