DAK Haushaltshilfe: Was zahlt die Kasse?

1 min Lesezeit · 🏥 Krankenkassen-Logik

Die DAK-Gesundheit zahlt Haushaltshilfe nach §38 SGB V und über eine erweiterte Satzungsleistung auch in vielen Erwachsenenhaushalten.

Wer hat bei der DAK Anspruch?

  • Krankenhausaufenthalt / ambulante OP
  • Akute schwere Erkrankung mit ärztlichem Nachweis
  • Reha-Maßnahme
  • Schwangerschaft / Wochenbett (§24h SGB V)
  • Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 2+) in Kombination mit Entlastungsbetrag

So beantragen Sie

  1. Ärztliche Verordnung (Muster 17 oder formloses Attest)
  2. DAK-Antragsformular ausfüllen (Online-Portal, App oder PDF)
  3. Nachweise beifügen (Geburtsurkunden, OP-Bescheinigung)
  4. Einreichen: App, Portal, Post – oder über Nelva
  5. Bearbeitungsdauer: typisch 7–14 Tage

Was die DAK übernimmt

PunktWert
Stundensatzbis ca. 13 €
Wochenstundenbis 20 Std.
Dauerbis 4 Wochen, bei Kindern bis Genesung
Eigenanteil10 %, mind. 5 €, max. 10 €/Tag

Häufige Fragen

Zahlt die DAK auch ohne Kind im Haushalt? Ja, über die Satzungsleistung – mit medizinischer Begründung möglich.

Muss ich erst zahlen und einreichen? Nein, bei zugelassenen Anbietern (alle Nelva-Anbieter) läuft die Direktabrechnung.

Was, wenn die Kasse ablehnt? Sie haben 4 Wochen Zeit für einen Widerspruch.

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