Haushaltshilfe bei der AOK beantragen

2 min Lesezeit · 🏥 Krankenkassen-Logik

Die AOK ist mit über 27 Millionen Versicherten die größte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland und übernimmt Haushaltshilfe nach §38 SGB V in der Regel zuverlässig – wenn der Antrag sauber gestellt ist.

Wann zahlt die AOK Haushaltshilfe?

Die AOK übernimmt die Kosten, wenn:

  • Sie wegen Krankenhausaufenthalt, Reha, schwerer Krankheit oder Operation den Haushalt nicht selbst weiterführen können
  • ein Kind unter 12 Jahren (oder behindert) im Haushalt lebt, das nicht anders betreut werden kann
  • bei Schwangerschaft/Wochenbett über §24h SGB V (unabhängig vom Kindesalter)

Bei vielen AOKs (z. B. AOK Bayern, AOK Nordost) gibt es zusätzlich eine Satzungsleistung auch für Erwachsenenhaushalte ohne Kind – fragen Sie konkret nach.

Schritt-für-Schritt: Antrag stellen

  1. Ärztliche Verordnung holen (Muster 17 oder formloses Attest mit Diagnose, Dauer, „Haushaltshilfe medizinisch erforderlich")
  2. Antragsformular der AOK ausfüllen (online im AOK-Portal „Meine AOK" oder per Post)
  3. Nachweise beifügen: Geburtsurkunden der Kinder, ggf. Krankenhaus-Einweisung, Reha-Bescheid
  4. Versand: Per Post, Fax, im Portal oder über Nelva (wir übernehmen das für Sie)
  5. Bewilligung: Meist innerhalb von 7–14 Tagen

Wie viel zahlt die AOK?

LeistungHöhe
Stundensatzbis ca. 12–14 € (je nach Region)
Stunden/Wochetypischerweise bis 20 Std.
Daueri. d. R. bis 4 Wochen, bei Kindern <12 bis Genesung
Eigenanteil10 % der Kosten, mind. 5 €, max. 10 € pro Tag

Bei chronischer Erkrankung oder Befreiung von Zuzahlungen entfällt der Eigenanteil.

Häufige Stolpersteine

  • Verordnung zu unkonkret → bitten Sie den Arzt um Diagnose + voraussichtliche Dauer
  • Anbieter nicht zugelassen → Nelva-Anbieter sind alle krankenkassenfähig
  • Antrag rückwirkend → AOK akzeptiert i. d. R. nur Anträge vor Leistungsbeginn

Was Nelva für Sie übernimmt

Wir prüfen Ihren Anspruch, füllen den Antrag aus, vermitteln einen geprüften Anbieter und rechnen direkt mit der AOK ab – Sie zahlen nur den gesetzlichen Eigenanteil.

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