Haushaltshilfe bei der AOK beantragen
2 min Lesezeit · 🏥 Krankenkassen-Logik
Die AOK ist mit über 27 Millionen Versicherten die größte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland und übernimmt Haushaltshilfe nach §38 SGB V in der Regel zuverlässig – wenn der Antrag sauber gestellt ist.
Wann zahlt die AOK Haushaltshilfe?
Die AOK übernimmt die Kosten, wenn:
- Sie wegen Krankenhausaufenthalt, Reha, schwerer Krankheit oder Operation den Haushalt nicht selbst weiterführen können
- ein Kind unter 12 Jahren (oder behindert) im Haushalt lebt, das nicht anders betreut werden kann
- bei Schwangerschaft/Wochenbett über §24h SGB V (unabhängig vom Kindesalter)
Bei vielen AOKs (z. B. AOK Bayern, AOK Nordost) gibt es zusätzlich eine Satzungsleistung auch für Erwachsenenhaushalte ohne Kind – fragen Sie konkret nach.
Schritt-für-Schritt: Antrag stellen
- Ärztliche Verordnung holen (Muster 17 oder formloses Attest mit Diagnose, Dauer, „Haushaltshilfe medizinisch erforderlich")
- Antragsformular der AOK ausfüllen (online im AOK-Portal „Meine AOK" oder per Post)
- Nachweise beifügen: Geburtsurkunden der Kinder, ggf. Krankenhaus-Einweisung, Reha-Bescheid
- Versand: Per Post, Fax, im Portal oder über Nelva (wir übernehmen das für Sie)
- Bewilligung: Meist innerhalb von 7–14 Tagen
Wie viel zahlt die AOK?
| Leistung | Höhe |
|---|---|
| Stundensatz | bis ca. 12–14 € (je nach Region) |
| Stunden/Woche | typischerweise bis 20 Std. |
| Dauer | i. d. R. bis 4 Wochen, bei Kindern <12 bis Genesung |
| Eigenanteil | 10 % der Kosten, mind. 5 €, max. 10 € pro Tag |
Bei chronischer Erkrankung oder Befreiung von Zuzahlungen entfällt der Eigenanteil.
Häufige Stolpersteine
- Verordnung zu unkonkret → bitten Sie den Arzt um Diagnose + voraussichtliche Dauer
- Anbieter nicht zugelassen → Nelva-Anbieter sind alle krankenkassenfähig
- Antrag rückwirkend → AOK akzeptiert i. d. R. nur Anträge vor Leistungsbeginn
Was Nelva für Sie übernimmt
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