Haushaltshilfe in Schwangerschaft (§24h SGB V)

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§24h SGB V regelt Haushaltshilfe in Schwangerschaft und Wochenbett – und ist dabei deutlich großzügiger als der allgemeine §38 SGB V.

Die wichtigsten Unterschiede zu §38 SGB V

Punkt§38 (allgemein)§24h (Schwangerschaft)
Kind im Haushalt nötig?ja (oder Satzung)nein
Medizinischer Grund nötig?jaschwangerschaftsbedingte Beschwerden reichen
Eigenanteil?10 %kein Eigenanteil
Wochenstundenbis 20–28bis 40+ in Härtefällen

Wann genau gilt §24h SGB V?

  • Während der gesamten Schwangerschaft bei Beschwerden (Übelkeit, Schmerzen, vorzeitige Wehen, ärztliche Schonung)
  • 8 Wochen nach Geburt (bei Mehrlingen 12 Wochen)
  • Bei Risikoschwangerschaft oft auch früher und länger

Antrag in 4 Schritten

  1. Bescheinigung vom Frauenarzt oder Krankenhaus – Diagnose + voraussichtliche Dauer
  2. Kassen-Antragsformular ausfüllen (§24h SGB V ankreuzen!)
  3. Einreichen – App, Portal, Post oder über Nelva
  4. Bewilligung: meist innerhalb 5–7 Tagen

Was die Hilfe leistet

  • Haushalt (Putzen, Wäsche, Einkauf, Kochen)
  • Betreuung älterer Geschwister
  • Botengänge, Termin-Begleitung
  • Unterstützung beim Stillen (sofern keine separate Stillberatung)

Häufige Fragen

Brauche ich einen Pflegegrad? Nein. Muss ich Eigenanteil zahlen? Nein, in der Schwangerschaft und im Wochenbett entfällt der Eigenanteil komplett. Wer wählt den Anbieter? Sie – Nelva-Anbieter sind alle kassenzugelassen.

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