125 € Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) richtig nutzen
2 min Lesezeit · 🤲 Pflege & Pflegegrad
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist eine der am wenigsten genutzten Pflegeleistungen – obwohl jeder mit Pflegegrad 1 bis 5 Anspruch darauf hat.
Was ist der Entlastungsbetrag?
125 € pro Monat (1.500 € pro Jahr), die die Pflegekasse für anerkannte Entlastungsleistungen bereitstellt – darunter auch Haushaltshilfe durch zugelassene Anbieter.
Wer hat Anspruch?
Alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5. Sie müssen den Betrag nicht extra beantragen – er steht Ihnen automatisch zu, sobald der Pflegegrad bewilligt ist.
Wofür Sie ihn nutzen dürfen
- ✅ Haushaltshilfe durch zugelassene Anbieter (z. B. Nelva-Partner)
- ✅ Betreuungsangebote im Alltag
- ✅ Tages- oder Nachtpflege (Eigenanteil)
- ✅ Kurzzeit- oder Verhinderungspflege (anteilig)
- ✅ Pflegekurse für Angehörige
Wofür NICHT
- ❌ Reine Bargeldauszahlung an Angehörige
- ❌ Anbieter ohne Kassenzulassung
- ❌ Haushaltsdienste ohne Pflegebezug (z. B. Renovierung)
So nutzen Sie ihn
- Anbieter wählen (alle Nelva-Anbieter sind §45b-fähig)
- Leistung erbringen lassen
- Rechnung einreichen bei der Pflegekasse (nicht der Krankenkasse!)
- Erstattung innerhalb von 2–4 Wochen
Wichtig: Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachträglich abgerechnet werden – danach verfallen sie.
Tipp: Kombinieren mit §38 SGB V
Sie können beides parallel nutzen:
- §38 SGB V (Krankenkasse) für akute Krankheit / OP
- §45b SGB XI (Pflegekasse) für dauerhafte Entlastung
Das verdoppelt Ihr Budget effektiv.
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