125 € Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) richtig nutzen

2 min Lesezeit · 🤲 Pflege & Pflegegrad

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist eine der am wenigsten genutzten Pflegeleistungen – obwohl jeder mit Pflegegrad 1 bis 5 Anspruch darauf hat.

Was ist der Entlastungsbetrag?

125 € pro Monat (1.500 € pro Jahr), die die Pflegekasse für anerkannte Entlastungsleistungen bereitstellt – darunter auch Haushaltshilfe durch zugelassene Anbieter.

Wer hat Anspruch?

Alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5. Sie müssen den Betrag nicht extra beantragen – er steht Ihnen automatisch zu, sobald der Pflegegrad bewilligt ist.

Wofür Sie ihn nutzen dürfen

  • Haushaltshilfe durch zugelassene Anbieter (z. B. Nelva-Partner)
  • ✅ Betreuungsangebote im Alltag
  • ✅ Tages- oder Nachtpflege (Eigenanteil)
  • ✅ Kurzzeit- oder Verhinderungspflege (anteilig)
  • ✅ Pflegekurse für Angehörige

Wofür NICHT

  • ❌ Reine Bargeldauszahlung an Angehörige
  • ❌ Anbieter ohne Kassenzulassung
  • ❌ Haushaltsdienste ohne Pflegebezug (z. B. Renovierung)

So nutzen Sie ihn

  1. Anbieter wählen (alle Nelva-Anbieter sind §45b-fähig)
  2. Leistung erbringen lassen
  3. Rechnung einreichen bei der Pflege­kasse (nicht der Krankenkasse!)
  4. Erstattung innerhalb von 2–4 Wochen

Wichtig: Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachträglich abgerechnet werden – danach verfallen sie.

Tipp: Kombinieren mit §38 SGB V

Sie können beides parallel nutzen:

  • §38 SGB V (Krankenkasse) für akute Krankheit / OP
  • §45b SGB XI (Pflegekasse) für dauerhafte Entlastung

Das verdoppelt Ihr Budget effektiv.

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