Verhinderungspflege & Haushaltshilfe kombinieren
Verhinderungspflege nach §39 SGB XI ist eine der flexibelsten Pflegeleistungen – und lässt sich hervorragend für Haushaltshilfe nutzen.
Was ist Verhinderungspflege?
Wenn die pflegende Person (Angehörige:r) verhindert ist – wegen Urlaub, Krankheit, eigener Termine – zahlt die Pflegekasse eine Ersatzpflege bis zu 6 Wochen pro Jahr, maximal 1.612 € jährlich.
Voraussetzungen
- Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
- Die pflegende Person hat 6 Monate gepflegt (Vorpflegezeit)
- Der Ersatzpfleger ist kein Mitglied derselben Haushaltsgemeinschaft (Ausnahme: bei Erwerbstätigkeit erlaubt)
Wofür dürfen Sie das Geld nutzen?
- ✅ Haushaltshilfe durch zugelassene Anbieter
- ✅ Pflegedienste
- ✅ Einzelpersonen (z. B. Nachbarin) – bis ca. 600 € steuerfrei
- ✅ Kurzzeitige stationäre Pflege
Aufstockung durch Kurzzeitpflege
Sie können die Verhinderungspflege um bis zu 806 € aus dem Kurzzeitpflege-Budget aufstocken – ergibt insgesamt bis zu 2.418 € pro Jahr.
So beantragen Sie
- Pflegegrad muss bewilligt sein
- Antrag bei der Pflegekasse (Formular oder formlos)
- Anbieter wählen (Nelva-Anbieter sind alle zugelassen)
- Rechnung einreichen → Erstattung in 2–4 Wochen
Tipp: Auch rückwirkend im laufenden Kalenderjahr möglich – falls Sie schon Geld ausgelegt haben.
Kombinieren mit anderen Leistungen
| Leistung | Quelle | Budget |
|---|---|---|
| Pflegegeld | Pflegekasse | 332–947 €/Monat |
| Sachleistung | Pflegekasse | 761–2.200 €/Monat |
| Entlastungsbetrag | Pflegekasse | 125 €/Monat |
| Verhinderungspflege | Pflegekasse | bis 1.612 €/Jahr |
| Haushaltshilfe §38 | Krankenkasse | bei akuter Krankheit |
Häufige Fragen
Geht das auch bei Pflegegrad 1? Nein – ab Pflegegrad 2. Muss ich die 6 Wochen am Stück nehmen? Nein, auch stundenweise möglich. Was, wenn ich das Budget nicht aufbrauche? Verfällt zum Jahresende (Aufstockung mit Kurzzeitpflege bis 30.06. des Folgejahres möglich).
Anspruch prüfen – in 60 Sekunden
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