Verhinderungspflege & Haushaltshilfe kombinieren

2 min Lesezeit · 🤲 Pflege & Pflegegrad

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI ist eine der flexibelsten Pflegeleistungen – und lässt sich hervorragend für Haushaltshilfe nutzen.

Was ist Verhinderungspflege?

Wenn die pflegende Person (Angehörige:r) verhindert ist – wegen Urlaub, Krankheit, eigener Termine – zahlt die Pflegekasse eine Ersatzpflege bis zu 6 Wochen pro Jahr, maximal 1.612 € jährlich.

Voraussetzungen

  • Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
  • Die pflegende Person hat 6 Monate gepflegt (Vorpflegezeit)
  • Der Ersatzpfleger ist kein Mitglied derselben Haushaltsgemeinschaft (Ausnahme: bei Erwerbstätigkeit erlaubt)

Wofür dürfen Sie das Geld nutzen?

  • Haushaltshilfe durch zugelassene Anbieter
  • ✅ Pflegedienste
  • ✅ Einzelpersonen (z. B. Nachbarin) – bis ca. 600 € steuerfrei
  • ✅ Kurzzeitige stationäre Pflege

Aufstockung durch Kurzzeitpflege

Sie können die Verhinderungspflege um bis zu 806 € aus dem Kurzzeitpflege-Budget aufstocken – ergibt insgesamt bis zu 2.418 € pro Jahr.

So beantragen Sie

  1. Pflegegrad muss bewilligt sein
  2. Antrag bei der Pflegekasse (Formular oder formlos)
  3. Anbieter wählen (Nelva-Anbieter sind alle zugelassen)
  4. Rechnung einreichen → Erstattung in 2–4 Wochen

Tipp: Auch rückwirkend im laufenden Kalenderjahr möglich – falls Sie schon Geld ausgelegt haben.

Kombinieren mit anderen Leistungen

LeistungQuelleBudget
PflegegeldPflegekasse332–947 €/Monat
SachleistungPflegekasse761–2.200 €/Monat
EntlastungsbetragPflegekasse125 €/Monat
VerhinderungspflegePflegekassebis 1.612 €/Jahr
Haushaltshilfe §38Krankenkassebei akuter Krankheit

Häufige Fragen

Geht das auch bei Pflegegrad 1? Nein – ab Pflegegrad 2. Muss ich die 6 Wochen am Stück nehmen? Nein, auch stundenweise möglich. Was, wenn ich das Budget nicht aufbrauche? Verfällt zum Jahresende (Aufstockung mit Kurzzeitpflege bis 30.06. des Folgejahres möglich).

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