Was kostet Haushaltshilfe selbst? Eigenanteil & Zuzahlung
2 min Lesezeit · 💶 Kosten & Eigenanteil
Auch wenn die Krankenkasse die Haushaltshilfe übernimmt: Ein kleiner Eigenanteil bleibt oft. So setzt er sich zusammen – und so reduzieren Sie ihn.
Die gesetzliche Regelung
Nach §61 SGB V zahlen Versicherte:
- 10 % der tatsächlichen Kosten
- Mindestens 5 € pro Tag
- Höchstens 10 € pro Tag
Beispiel: Bei 4 Wochen Haushaltshilfe (20 Tage) sind das maximal 200 € Eigenanteil.
Wer ist befreit?
Sie zahlen gar nichts, wenn:
- Schwangerschaft / Wochenbett (§24h SGB V) – immer befreit
- Kinder unter 18 – gesetzlich befreit
- Sie die Belastungsgrenze erreicht haben (siehe unten)
- Chronisch krank mit Befreiungsbescheid
Die Belastungsgrenze
Pro Jahr darf Ihre Gesamt-Zuzahlung (alle Kassenleistungen zusammen) folgende Grenzen nicht überschreiten:
| Status | Belastungsgrenze |
|---|---|
| Normal | 2 % des Bruttoeinkommens |
| Chronisch krank | 1 % |
Beispiel: Bei 30.000 € Bruttoeinkommen liegt die Grenze bei 600 €/Jahr – wer darüber kommt, kann sich befreien lassen.
Befreiung beantragen
- Quittungen sammeln (Praxisgebühren, Medikamente, Heilmittel, Haushaltshilfe-Zuzahlung)
- Bei der Kasse einreichen – im Online-Portal oder per Post
- Befreiungsbescheid kommt in 2–4 Wochen
- Gilt für das gesamte Kalenderjahr
Sonderfälle
- Pflegegrad 1+ Entlastungsbetrag: Hier zahlen Sie keinen Eigenanteil (125 € voll erstattet)
- Verhinderungspflege: Kein Eigenanteil bis 1.612 €/Jahr
- Reine Selbstzahler: Übliche Stundensätze bei Haushaltshilfe: 22–35 €/Std. brutto
Kosten-Beispielrechnung
Frau M., 68, nach Knie-OP, AOK-versichert, 4 Wochen Haushaltshilfe, 20 Std./Woche
- Stundensatz Kasse: 13 € → 80 Std. × 13 € = 1.040 €
- Eigenanteil 10 %: 104 €, max. 10 €/Tag × 20 Tage = 200 €
- Frau M. zahlt: 104 € (Minimum-Logik greift)
Anspruch prüfen – in 60 Sekunden
Jetzt prüfenVerwandte Artikel
- Haushaltshilfe bei der AOK beantragenSo beantragen Sie Haushaltshilfe bei der AOK: Voraussetzungen, Formulare und typische Bewilligungsdauern Schritt für Schritt erklärt.
- Techniker Krankenkasse: Haushaltshilfe – so geht'sDie TK übernimmt Haushaltshilfe auch ohne Kind im Haushalt – wenn Sie wissen, wie. Alle Voraussetzungen, Formulare & Stundensätze.
- 125 € Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) richtig nutzenBei Pflegegrad 1+ stehen Ihnen 125 € pro Monat zu – auch für Haushaltshilfe. So nutzen Sie das Geld optimal und vermeiden den Verfall.
- Wie funktioniert Nelva? In 3 Minuten erklärtVon der Anspruchsprüfung bis zur Abrechnung mit der Krankenkasse: So funktioniert Nelva – ohne versteckte Kosten, ohne Risiko.