Was kostet Haushaltshilfe selbst? Eigenanteil & Zuzahlung

2 min Lesezeit · 💶 Kosten & Eigenanteil

Auch wenn die Krankenkasse die Haushaltshilfe übernimmt: Ein kleiner Eigenanteil bleibt oft. So setzt er sich zusammen – und so reduzieren Sie ihn.

Die gesetzliche Regelung

Nach §61 SGB V zahlen Versicherte:

  • 10 % der tatsächlichen Kosten
  • Mindestens 5 € pro Tag
  • Höchstens 10 € pro Tag

Beispiel: Bei 4 Wochen Haushaltshilfe (20 Tage) sind das maximal 200 € Eigenanteil.

Wer ist befreit?

Sie zahlen gar nichts, wenn:

  • Schwangerschaft / Wochenbett (§24h SGB V) – immer befreit
  • Kinder unter 18 – gesetzlich befreit
  • Sie die Belastungsgrenze erreicht haben (siehe unten)
  • Chronisch krank mit Befreiungsbescheid

Die Belastungsgrenze

Pro Jahr darf Ihre Gesamt-Zuzahlung (alle Kassen­leistungen zusammen) folgende Grenzen nicht überschreiten:

StatusBelastungsgrenze
Normal2 % des Bruttoeinkommens
Chronisch krank1 %

Beispiel: Bei 30.000 € Bruttoeinkommen liegt die Grenze bei 600 €/Jahr – wer darüber kommt, kann sich befreien lassen.

Befreiung beantragen

  1. Quittungen sammeln (Praxisgebühren, Medikamente, Heilmittel, Haushaltshilfe-Zuzahlung)
  2. Bei der Kasse einreichen – im Online-Portal oder per Post
  3. Befreiungsbescheid kommt in 2–4 Wochen
  4. Gilt für das gesamte Kalenderjahr

Sonderfälle

  • Pflegegrad 1+ Entlastungsbetrag: Hier zahlen Sie keinen Eigenanteil (125 € voll erstattet)
  • Verhinderungspflege: Kein Eigenanteil bis 1.612 €/Jahr
  • Reine Selbstzahler: Übliche Stundensätze bei Haushaltshilfe: 22–35 €/Std. brutto

Kosten-Beispielrechnung

Frau M., 68, nach Knie-OP, AOK-versichert, 4 Wochen Haushaltshilfe, 20 Std./Woche

  • Stundensatz Kasse: 13 € → 80 Std. × 13 € = 1.040 €
  • Eigenanteil 10 %: 104 €, max. 10 €/Tag × 20 Tage = 200 €
  • Frau M. zahlt: 104 € (Minimum-Logik greift)

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