Darf ein Familienmitglied meine Haushaltshilfe sein?

2 min Lesezeit · 💡 So funktioniert Nelva

Eine der häufigsten Fragen: Darf ein Familienmitglied oder Bekannte:r die Haushaltshilfe sein – und die Kasse das bezahlen? Die Antwort ist: ja, aber unter klaren Bedingungen.

Die Grundregel

Die Krankenkasse zahlt Haushaltshilfe an nicht im Haushalt lebende Personen, wenn diese:

  1. Nicht mit dem/der Versicherten verwandt sind in 1. oder 2. Grad (Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister) – außer Erstattung der Fahrkosten / Verdienstausfall
  2. Nicht im gleichen Haushalt leben
  3. Die Aufgaben tatsächlich übernehmen

Wer ist erlaubt?

PersonErlaubt?Was die Kasse zahlt
Eigener Ehepartner (im Haushalt)Nichts
Eigene Kinder (im Haushalt)Nichts
Eltern (eigener Haushalt)✅ TeilweiseFahrt + ggf. Verdienstausfall
Geschwister (eigener Haushalt)✅ TeilweiseFahrt + ggf. Verdienstausfall
Tante, Onkel, CousineVoller Stundensatz
Freund:in, NachbarnVoller Stundensatz
Professioneller AnbieterVoller Stundensatz

Was die Kasse Verwandten 1./2. Grades zahlt

Bei engen Verwandten (nicht im Haushalt) erstattet die Kasse:

  • Fahrtkosten (Auto: ca. 0,20 €/km; öffentlich: nach Beleg)
  • Verdienstausfall (nachgewiesen durch Arbeitgeber)
  • Kinderbetreuungskosten der pflegenden Person

Wichtige Voraussetzungen

  • Vorabgenehmigung der Kasse einholen – nicht einfach starten und Rechnung schicken!
  • Schriftliche Vereinbarung zwischen Versicherten und helfender Person
  • Stundennachweis führen (Datum, Uhrzeit, Tätigkeiten)

Vorteile eines professionellen Anbieters

Auch wenn Familie helfen darf: Ein professioneller Anbieter bringt:

  • Volle Erstattung ohne komplizierten Nachweis
  • Direktabrechnung mit der Kasse
  • Haftpflichtversicherung für Unfälle
  • Keine Belastung der Familienbeziehung
  • Vertretungsregelung bei Ausfall

So entscheiden Sie

Familie hilft eh? → Nutzen Sie Verhinderungspflege oder Entlastungsbetrag für eine kleine Aufwandsentschädigung. Sie wollen entlastete Beziehung? → Professioneller Anbieter über Nelva.

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