Haushaltshilfe – das zahlt die AOK Niedersachsen
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die AOK Niedersachsen nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die AOK Niedersachsen die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der AOK Niedersachsen
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der AOK Niedersachsen ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der AOK Niedersachsen
Leistungsumfang: Die Haushaltshilfe übernimmt hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Reinigung, Einkaufen, Kochen, Waschen, Bügeln sowie die Betreuung von Kindern. Auch Begleitung zu Arztterminen kann möglich sein.
Eigenanteil: 10% der erstattungsfähigen Kosten pro Kalendertag, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Bei Schwangerschaft oder Entbindung entfällt der Eigenanteil.
Antragsweg: Die Haushaltshilfe muss vorab beantragt werden. Neben dem Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die die gesundheitliche Unfähigkeit zur Haushaltsführung bestätigt.
Besonderheiten: Die Angebote können regional variieren. Bei der Inanspruchnahme durch Angehörige muss die Kostenübernahme mit der AOK vorab abgestimmt werden.
Häufige Fragen zur AOK Niedersachsen
Übernimmt die AOK Niedersachsen eine Haushaltshilfe?
Ja, die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen (z.B. Krankenhausaufenthalt, schwere Krankheit, Schwangerschaftsbeschwerden) Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Hilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder wenn ein Kind mit Behinderung im Haushalt versorgt wird.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der AOK Niedersachsen?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten pro Kalendertag. Das sind mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro täglich. Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung entfällt diese Zuzahlung.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der AOK Niedersachsen?
Für den Antrag benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die die Notwendigkeit der Haushaltshilfe bestätigt. Füllen Sie dann den 'Antrag auf Haushaltshilfe' der AOK aus und reichen Sie beides zusammen ein. Das Antragsformular finden Sie auf der Webseite der AOK Niedersachsen.
Was unterscheidet die AOK Niedersachsen bei der Haushaltshilfe?
Die AOK Niedersachsen bietet eine wichtige Satzungsleistung, die über den gesetzlichen Standard hinausgeht: Sie gewährt Haushaltshilfe auch dann, wenn Kinder im Haushalt leben, die zwischen 12 und 14 Jahre alt sind. Die gesetzliche Regelung sieht hier eine Altersgrenze von 12 Jahren vor.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der AOK Niedersachsen und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
