Haushaltshilfe – das zahlt die AOK Niedersachsen
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die AOK Niedersachsen nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die AOK Niedersachsen die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der AOK Niedersachsen
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der AOK Niedersachsen ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der AOK Niedersachsen
Leistungsumfang: Die Haushaltshilfe übernimmt hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Reinigung, Einkaufen, Kochen, Waschen, Bügeln sowie die Betreuung von Kindern. Auch Begleitung zu Arztterminen kann möglich sein.
Eigenanteil: 10% der erstattungsfähigen Kosten pro Kalendertag, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Bei Schwangerschaft oder Entbindung entfällt der Eigenanteil.
Antragsweg: Die Haushaltshilfe muss vorab beantragt werden. Neben dem Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die die gesundheitliche Unfähigkeit zur Haushaltsführung bestätigt.
Besonderheiten: Die Angebote können regional variieren. Bei der Inanspruchnahme durch Angehörige muss die Kostenübernahme mit der AOK vorab abgestimmt werden.
Häufige Fragen zur AOK Niedersachsen
Übernimmt die AOK Niedersachsen eine Haushaltshilfe?
Ja, die AOK Niedersachsen übernimmt unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Kosten für eine Haushaltshilfe. Ein Anspruch besteht in der Regel, wenn Sie wegen einer Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt den Haushalt nicht weiterführen können und mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Ebenso besteht ein Anspruch bei Beschwerden im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder Entbindung.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der AOK Niedersachsen?
Der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten pro Kalendertag, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Eine wichtige Ausnahme: Wenn die Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung notwendig wird, entfällt Ihre Zuzahlung vollständig.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der AOK Niedersachsen?
Die Haushaltshilfe muss vor der Inanspruchnahme bei der AOK Niedersachsen beantragt werden. Hierfür reichen Sie bitte einen Antrag zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung ein, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Die Formulare erhalten Sie online oder in Ihrer AOK-Geschäftsstelle.
Was unterscheidet die AOK Niedersachsen bei der Haushaltshilfe?
Die AOK Niedersachsen verzichtet auf die gesetzliche Zuzahlung, wenn die Haushaltshilfe im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder Entbindung steht. Beachten Sie, dass bei einer Versorgung durch nahe Angehörige eine vorherige Abstimmung über die Kostenübernahme mit der Kasse zwingend erforderlich ist.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der AOK Niedersachsen und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
