Haushaltshilfe – das zahlt die AOK Hessen
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die AOK Hessen nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die AOK Hessen die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der AOK Hessen
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der AOK Hessen ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der AOK Hessen
Leistungsumfang: Die AOK-Haushaltshilfe unterstützt Sie bei alltäglichen Aufgaben, die Sie vorübergehend nicht selbst übernehmen können, einschließlich Reinigen, Einkaufen, Kochen, Abfallentsorgung, Wäschepflege und Kinderbetreuung. Außerdem kann in einigen Regionen auch die Begleitung zu Arzt- oder Behördenterminen angeboten werden.
Eigenanteil: Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent der erstattungsfähigen Kosten pro Kalendertag, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Bei Schwangerschaft oder Entbindung entfällt der Eigenanteil.
Antragsweg: Der Antrag auf Haushaltshilfe muss vor Inanspruchnahme der Leistung gestellt werden. Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich, die bestätigt, dass aus gesundheitlichen Gründen der Haushalt nicht weitergeführt werden kann.
Besonderheiten: Die AOK bietet Unterstützung in verschiedenen Lebenslagen wie Krankheit, Schwangerschaft, Pflegegrad oder nach Operationen. Angehörige können unter bestimmten Umständen ebenfalls als Haushaltshilfe anerkannt werden.
Häufige Fragen zur AOK Hessen
Übernimmt die AOK Hessen eine Haushaltshilfe?
Ja, die AOK Hessen übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen, wie z.B. nach einer Operation, bei schwerer Krankheit oder während einer Schwangerschaft, Ihren Haushalt nicht weiterführen können und eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der AOK Hessen?
Der gesetzliche Eigenanteil beträgt 10 Prozent der Kosten pro Kalendertag, also mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Wenn die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung notwendig wird, entfällt diese Zuzahlung für Sie.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der AOK Hessen?
Sie müssen den Antrag auf Haushaltshilfe vor der Inanspruchnahme der Leistung bei der AOK Hessen stellen. Dafür ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die bestätigt, dass Sie Ihren Haushalt aus medizinischen Gründen nicht weiterführen können.
Was unterscheidet die AOK Hessen bei der Haushaltshilfe?
Die AOK Hessen bietet einen breiten Leistungsumfang, der neben klassischen Haushaltstätigkeiten und Kinderbetreuung in einigen Regionen auch die Begleitung zu Arzt- oder Behördenterminen umfassen kann. Außerdem können unter bestimmten Umständen auch Angehörige als Haushaltshilfe anerkannt und vergütet werden.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der AOK Hessen und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
