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Haushaltshilfe-Antrag bei der AOK Hessen: Voraussetzungen & Ablauf

Erfahren Sie, wie die AOK Hessen Haushaltshilfe nach § 38 SGB V erstattet – mit Antrag, Höchstdauer und Eigenanteil im Überblick.

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AOK Hessen — Kontakt

Als größte gesetzliche Krankenkasse in Hessen ist die AOK Hessen ein starker Partner für Ihre Gesundheit. Sie unterstützt ihre Versicherten umfassend, wenn aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend eine Haushaltshilfe benötigt wird. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Beantragung und den Leistungen der AOK Hessen in diesem Bereich.

Haushaltshilfe – das zahlt die AOK Hessen

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die AOK Hessen nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.

Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).

Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.

Höchstdauer
Bis 4 Wochen, bei Kindern unter 12 bis 26 Wochen
Eigenanteil
10 % der Kosten, mind. 5 € / max. 10 € pro Tag
Antrag
Vor Beginn bei Ihrer Kasse stellen – ärztliche Bescheinigung erforderlich

Wann zahlt die AOK Hessen die Haushaltshilfe?

  • Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha

    Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.

  • Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege

    Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.

  • Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt

    Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.

  • Krankes Kind unter 12 Jahren

    Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).

So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der AOK Hessen

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen

    Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).

  2. Antrag bei der Kasse stellen

    Reichen Sie den Antrag direkt bei der AOK Hessen ein – am besten vor Beginn der Hilfe.

  3. Anbieter wählen

    Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.

  4. Hilfe in Anspruch nehmen

    Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.

Besonderheiten bei der AOK Hessen

Leistungsumfang: Die AOK-Haushaltshilfe unterstützt Sie bei alltäglichen Aufgaben, die Sie vorübergehend nicht selbst übernehmen können, einschließlich Reinigen, Einkaufen, Kochen, Abfallentsorgung, Wäschepflege und Kinderbetreuung. Außerdem kann in einigen Regionen auch die Begleitung zu Arzt- oder Behördenterminen angeboten werden.

Eigenanteil: Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent der erstattungsfähigen Kosten pro Kalendertag, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Bei Schwangerschaft oder Entbindung entfällt der Eigenanteil.

Antragsweg: Der Antrag auf Haushaltshilfe muss vor Inanspruchnahme der Leistung gestellt werden. Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich, die bestätigt, dass aus gesundheitlichen Gründen der Haushalt nicht weitergeführt werden kann.

Besonderheiten: Die AOK bietet Unterstützung in verschiedenen Lebenslagen wie Krankheit, Schwangerschaft, Pflegegrad oder nach Operationen. Angehörige können unter bestimmten Umständen ebenfalls als Haushaltshilfe anerkannt werden.

Häufige Fragen zur AOK Hessen

Übernimmt die AOK Hessen eine Haushaltshilfe?

Ja, die AOK Hessen übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie zum Beispiel wegen einer Krankenhausbehandlung, einer schweren Krankheit oder im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder Entbindung Ihren Haushalt nicht weiterführen können. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, das unter 12 Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, und keine andere im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen kann.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der AOK Hessen?

Die gesetzliche Zuzahlung für eine Haushaltshilfe beträgt 10 Prozent der täglichen Kosten. Das sind mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Kalendertag. Wichtig: Wird die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung gewährt, entfällt die Zuzahlung vollständig.

Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der AOK Hessen?

Für den Antrag benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die die medizinische Notwendigkeit und die voraussichtliche Dauer der Hilfe bestätigt. Füllen Sie dann den 'Antrag auf Haushaltshilfe' aus, den Sie auf der Webseite der AOK Hessen finden oder direkt im 'Meine AOK'-Kundenportal stellen können. Senden Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung an die Krankenkasse.

Was unterscheidet die AOK Hessen bei der Haushaltshilfe?

Die AOK Hessen orientiert sich bei den Voraussetzungen für die Haushaltshilfe an den gesetzlichen Regelungen. Ein besonderer Servicepunkt ist die aktive Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Hilfe, etwa durch die Vermittlung qualifizierter Vertragspartner wie karitative Einrichtungen. Als Kasse mit starker regionaler Präsenz bietet sie zudem ein dichtes Netz an Geschäftsstellen für die persönliche Beratung.

Wichtiger Hinweis

Wir sind kein Vertragspartner der AOK Hessen und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.

Welche Hilfe-Situation passt zu Ihnen?

Geprüfte Anbieter bei der AOK Hessen – sortiert nach Lebenssituation.

Ratgeber rund um Ihre Kostenübernahme

§ 38 SGB V, Eigenanteil, Antrag und Widerspruch – alles, was Versicherte der AOK Hessen wissen sollten.

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