AOK (regional)

Haushaltshilfe Rheinland & Hamburg – mit der AOK Rheinland/Hamburg geprüft anmelden

Erfahren Sie, wie die AOK Rheinland/Hamburg Haushaltshilfe nach § 38 SGB V erstattet – mit Antrag, Höchstdauer und Eigenanteil im Überblick.

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AOK (regional)

AOK Rheinland/Hamburg — Kontakt

Die AOK Rheinland/Hamburg ist eine der größten regionalen Krankenkassen und ein verlässlicher Partner, wenn Sie krankheitsbedingt Hilfe im Haushalt benötigen. Sie unterstützt ihre Versicherten in Nordrhein-Westfalen und Hamburg umfassend, damit Sie sich in schwierigen Zeiten auf Ihre Genesung konzentrieren können. Der Anspruch auf Haushaltshilfe ist dabei klar gesetzlich geregelt und wird durch attraktive Mehrleistungen der Kasse ergänzt.

Haushaltshilfe – das zahlt die AOK Rheinland/Hamburg

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die AOK Rheinland/Hamburg nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.

Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).

Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.

Höchstdauer
Bis 4 Wochen, bei Kindern unter 12 bis 26 Wochen
Eigenanteil
10 % der Kosten, mind. 5 € / max. 10 € pro Tag
Antrag
Vor Beginn bei Ihrer Kasse stellen – ärztliche Bescheinigung erforderlich

Wann zahlt die AOK Rheinland/Hamburg die Haushaltshilfe?

  • Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha

    Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.

  • Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege

    Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.

  • Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt

    Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.

  • Krankes Kind unter 12 Jahren

    Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).

So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der AOK Rheinland/Hamburg

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen

    Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).

  2. Antrag bei der Kasse stellen

    Reichen Sie den Antrag direkt bei der AOK Rheinland/Hamburg ein – am besten vor Beginn der Hilfe.

  3. Anbieter wählen

    Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.

  4. Hilfe in Anspruch nehmen

    Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.

Besonderheiten bei der AOK Rheinland/Hamburg

Leistungsumfang: Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Reinigung der Wohnung, Einkäufe, Kochen, Wäschepflege und Kinderbetreuung. Die AOK-Haushaltshilfe unterstützt bei vorübergehender Unfähigkeit zur Haushaltsführung.

Eigenanteil: 10% der erstattungsfähigen Kosten pro Kalendertag, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Bei Schwangerschaften und jungen Müttern entfällt der Eigenanteil.

Antragsweg: Die Haushaltshilfe muss beantragt werden, bevor die Leistung in Anspruch genommen wird. Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich.

Besonderheiten: Die Kostenübernahme muss vorab mit der AOK abgestimmt werden. Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen als Haushaltshilfe anerkannt werden.

Häufige Fragen zur AOK Rheinland/Hamburg

Übernimmt die AOK Rheinland/Hamburg eine Haushaltshilfe?

Ja, die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie diese aufgrund einer schweren Krankheit, einer Krankenhausbehandlung oder einer Reha nicht weiterführen können. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Hilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder ein Kind mit Behinderung. In bestimmten Fällen, etwa zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthalts, kann die Leistung auch ohne Kind bewilligt werden.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der AOK Rheinland/Hamburg?

Der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil beträgt 10 % der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe. Dies entspricht einer Zuzahlung von mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Kalendertag. Wichtig: Wenn Sie die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung benötigen, entfällt die Zuzahlung komplett.

Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der AOK Rheinland/Hamburg?

Zur Beantragung benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die die Notwendigkeit der Haushaltshilfe bestätigt. Füllen Sie anschließend den Antrag auf Haushaltshilfe aus, den Sie auf der Website der AOK Rheinland/Hamburg finden oder im Servicecenter erhalten. Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei Ihrer AOK ein.

Was unterscheidet die AOK Rheinland/Hamburg bei der Haushaltshilfe?

Die AOK Rheinland/Hamburg erweitert den gesetzlichen Anspruch durch ihre Satzung. Sie erhalten Haushaltshilfe, wenn Ihr Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat – die gesetzliche Regelung sieht nur das 12. Lebensjahr vor. Zudem kann die Hilfe auch ohne im Haushalt lebendes Kind genehmigt werden, sofern dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann.

Wichtiger Hinweis

Wir sind kein Vertragspartner der AOK Rheinland/Hamburg und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.

Welche Hilfe-Situation passt zu Ihnen?

Geprüfte Anbieter bei der AOK Rheinland/Hamburg – sortiert nach Lebenssituation.

Ratgeber rund um Ihre Kostenübernahme

§ 38 SGB V, Eigenanteil, Antrag und Widerspruch – alles, was Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg wissen sollten.

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