Haushaltshilfe – das zahlt die AOK Baden-Württemberg
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die AOK Baden-Württemberg nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die AOK Baden-Württemberg die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der AOK Baden-Württemberg
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der AOK Baden-Württemberg ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der AOK Baden-Württemberg
Leistungsumfang: Die AOK-Haushaltshilfe unterstützt bei der Reinigung, Einkäufen, Kochen, Wäschepflege und Kinderbetreuung. Begleitungen zu Arztterminen sind in einigen Regionen möglich. Nicht übernommen werden Gartenarbeit, Tierbetreuung, pflegerische Tätigkeiten oder umfangreiche Reinigungen.
Eigenanteil: 10% der erstattungsfähigen Kosten pro Kalendertag (mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Tag). Bei Schwangeren und jungen Müttern entfällt der Eigenanteil.
Antragsweg: Erforderlich ist Neben dem Antrag eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass aus gesundheitlichen Gründen der Haushalt nicht fortgeführt werden kann. Die Hilfe muss vorab beantragt werden.
Besonderheiten: Die Haushaltshilfe kann auch beantragt werden, wenn kein Pflegegrad vorhanden ist. Angehörige können unter bestimmten Bedingungen als Haushaltshilfe anerkannt werden.
Häufige Fragen zur AOK Baden-Württemberg
Übernimmt die AOK Baden-Württemberg eine Haushaltshilfe?
Ja, die AOK Baden-Württemberg übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn eine ärztliche Bescheinigung bestätigt, dass Sie Ihren Haushalt nicht weiterführen können. Die Leistung umfasst typische Aufgaben wie Reinigung, Einkäufe, Kochen, Wäschepflege und die Betreuung von Kindern.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der AOK Baden-Württemberg?
Der gesetzlich geregelte Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten pro Kalendertag. Das sind mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro täglich. Für Versicherte, die Haushaltshilfe im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder der Entbindung benötigen, entfällt diese Zuzahlung.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der AOK Baden-Württemberg?
Sie müssen die Haushaltshilfe vor der Inanspruchnahme bei der AOK Baden-Württemberg beantragen. Erforderlich sind der Antrag selbst und eine ärztliche Bescheinigung, aus der die medizinische Notwendigkeit sowie der voraussichtliche Zeitraum der Hilfe hervorgehen.
Was unterscheidet die AOK Baden-Württemberg bei der Haushaltshilfe?
Eine Besonderheit ist, dass Sie eine Haushaltshilfe auch dann erhalten können, wenn kein Pflegegrad festgestellt wurde. Darüber hinaus können unter bestimmten Bedingungen auch Angehörige als Haushaltshilfe eingesetzt werden, wobei deren Verdienstausfall erstattet werden kann.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der AOK Baden-Württemberg und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
