AOK (regional)

Haushaltshilfe-Antrag bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: Voraussetzungen & Ablauf

Erfahren Sie, wie die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Haushaltshilfe nach § 38 SGB V erstattet – mit Antrag, Höchstdauer und Eigenanteil im Überblick.

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AOK Rheinland-Pfalz/Saarland — Kontakt

Als eine der größten Gesundheitskassen in der Region unterstützt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ihre Versicherten zuverlässig, wenn der Haushalt krankheitsbedingt nicht mehr geführt werden kann. Sie bietet dabei als besondere Satzungsleistung sogar mehr als der Gesetzgeber vorschreibt, um Familien bestmöglich zu entlasten.

Haushaltshilfe – das zahlt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.

Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).

Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.

Höchstdauer
Bis 4 Wochen, bei Kindern unter 12 bis 26 Wochen
Eigenanteil
10 % der Kosten, mind. 5 € / max. 10 € pro Tag
Antrag
Vor Beginn bei Ihrer Kasse stellen – ärztliche Bescheinigung erforderlich

Wann zahlt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland die Haushaltshilfe?

  • Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha

    Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.

  • Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege

    Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.

  • Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt

    Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.

  • Krankes Kind unter 12 Jahren

    Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).

So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen

    Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).

  2. Antrag bei der Kasse stellen

    Reichen Sie den Antrag direkt bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ein – am besten vor Beginn der Hilfe.

  3. Anbieter wählen

    Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.

  4. Hilfe in Anspruch nehmen

    Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.

Besonderheiten bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Leistungsumfang: Die AOK-Haushaltshilfe unterstützt bei alltäglichen Aufgaben wie Reinigung, Einkäufe, Kochen, Wäschepflege und Kinderbetreuung. Aufgaben außerhalb des Haushalts wie Gartenarbeit oder pflegerische Leistungen werden nicht übernommen.

Eigenanteil: Versicherte zahlen 10% der erstattungsfähigen Kosten pro Kalendertag, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Bei Schwangerschaft entfällt dieser Eigenanteil.

Antragsweg: Die Haushaltshilfe muss beantragt werden, dazu ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Der Antrag ist vor Inanspruchnahme der Leistung zu stellen.

Besonderheiten: Die AOK bietet die Haushaltshilfe auch ohne anerkannten Pflegegrad an, unter bestimmten Voraussetzungen. Zudem ist es möglich, Angehörige als Haushaltshilfe zu anerkennen.

Häufige Fragen zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland eine Haushaltshilfe?

Ja, die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie wegen einer Krankheit, nach einem Krankenhausaufenthalt oder aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder der Entbindung Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein versorgungsbedürftiges Kind im Haushalt lebt.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland?

Der Eigenanteil ist gesetzlich geregelt. Er beträgt 10 % der täglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Kalendertag. Bei Haushaltshilfe im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder Entbindung entfällt der Eigenanteil.

Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland?

Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit und den voraussichtlichen Zeitraum der Hilfe. Dieses Attest reichen Sie gemeinsam mit dem Antragsformular, das auf der Webseite der AOK zum Download bereitsteht, bei Ihrer Krankenkasse ein.

Was unterscheidet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bei der Haushaltshilfe?

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet eine wichtige Mehrleistung: Sie gewährt Haushaltshilfe im Krankheitsfall auch dann, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die gesetzliche Regelung sieht hier standardmäßig eine Altersgrenze von 12 Jahren vor.

Wichtiger Hinweis

Wir sind kein Vertragspartner der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.

Welche Hilfe-Situation passt zu Ihnen?

Geprüfte Anbieter bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – sortiert nach Lebenssituation.

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