Haushaltshilfe – das zahlt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Leistungsumfang: Die AOK-Haushaltshilfe unterstützt bei alltäglichen Aufgaben wie Reinigung, Einkäufe, Kochen, Wäschepflege und Kinderbetreuung. Aufgaben außerhalb des Haushalts wie Gartenarbeit oder pflegerische Leistungen werden nicht übernommen.
Eigenanteil: Versicherte zahlen 10% der erstattungsfähigen Kosten pro Kalendertag, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Bei Schwangerschaft entfällt dieser Eigenanteil.
Antragsweg: Die Haushaltshilfe muss beantragt werden, dazu ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Der Antrag ist vor Inanspruchnahme der Leistung zu stellen.
Besonderheiten: Die AOK bietet die Haushaltshilfe auch ohne anerkannten Pflegegrad an, unter bestimmten Voraussetzungen. Zudem ist es möglich, Angehörige als Haushaltshilfe zu anerkennen.
Häufige Fragen zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland eine Haushaltshilfe?
Ja, die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit oder nach einer Krankenhausbehandlung den Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung bei Ihnen lebt. Die Hilfe umfasst alltägliche Aufgaben wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung und die Betreuung der Kinder.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland?
Der gesetzlich geregelte Eigenanteil beträgt 10 Prozent der täglichen Kosten. Das sind mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Kalendertag. Wenn Sie die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder der Entbindung benötigen, entfällt die Zuzahlung komplett.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland?
Für den Antrag benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die die Notwendigkeit der Haushaltshilfe attestiert. Dieses Attest reichen Sie zusammen mit dem ausgefüllten Antrag bei der AOK ein. Wichtig ist, den Antrag zu stellen, bevor Sie die Haushaltshilfe in Anspruch nehmen.
Was unterscheidet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bei der Haushaltshilfe?
Eine Besonderheit der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ist, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen auch dann eine Haushaltshilfe leistet, wenn kein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Darüber hinaus ermöglicht die Kasse, dass auch nahe Angehörige die Haushaltshilfe übernehmen und hierfür eine Erstattung für den Verdienstausfall erhalten können.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
