Haushaltshilfe – das zahlt die AOK Nordost
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die AOK Nordost nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die AOK Nordost die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der AOK Nordost
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der AOK Nordost ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der AOK Nordost
Leistungsumfang: Reinigung der Wohnräume, Einkäufe, Kochen, Abfallentsorgung, Wäschepflege, Kinderbetreuung. Begleitung zu Arzt- oder Behördenterminen in einigen Regionen möglich.
Eigenanteil: Die Zuzahlung beträgt 10% der erstattungsfähigen Kosten pro Kalendertag, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Für Schwangere und junge Mütter entfällt dieser Eigenanteil.
Antragsweg: Ein Antrag mit ärztlicher Bescheinigung ist erforderlich. Die Haushaltshilfe muss beantragt werden, bevor die Leistung in Anspruch genommen wird.
Besonderheiten: Voraussetzungen hängen von der individuellen Situation ab. Bei Erkrankung, Schwangerschaft, Pflegegrad oder kurzfristigen Beeinträchtigungen kann eine Haushaltshilfe beansprucht werden.
Häufige Fragen zur AOK Nordost
Übernimmt die AOK Nordost eine Haushaltshilfe?
Ja, die AOK Nordost übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie aufgrund einer schweren Krankheit, nach einem Krankenhausaufenthalt oder im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder Entbindung Ihren Haushalt nicht weiterführen können. Zu den Leistungen gehören beispielsweise die Reinigung der Wohnung, Einkäufe, Kochen und die Betreuung Ihrer Kinder.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der AOK Nordost?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten pro Kalendertag. Das sind mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro täglich. Eine Besonderheit bei der AOK Nordost: Für Schwangere und Mütter nach der Entbindung entfällt dieser Eigenanteil komplett.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der AOK Nordost?
Sie benötigen einen Antrag, den Sie bei der AOK Nordost einreichen, sowie eine ärztliche Bescheinigung, die die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe bestätigt. Es ist wichtig, den Antrag zu stellen, bevor Sie die Hilfe in Anspruch nehmen, um die Kostenübernahme sicherzustellen.
Was unterscheidet die AOK Nordost bei der Haushaltshilfe?
Die AOK Nordost zeichnet sich dadurch aus, dass sie die Zuzahlung für Haushaltshilfe im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung erlässt. Außerdem wird der Anspruch flexibel je nach individueller Situation geprüft, was auch kurzfristige Beeinträchtigungen und Pflegegrade umfassen kann. In einigen Regionen kann die Hilfe sogar eine Begleitung zu Arztterminen beinhalten.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der AOK Nordost und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
