AOK (regional)

AOK Nordost: Haushaltshilfe in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern beantragen

Erfahren Sie, wie die AOK Nordost Haushaltshilfe nach § 38 SGB V erstattet – mit Antrag, Höchstdauer und Eigenanteil im Überblick.

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AOK Nordost — Kontakt

Als eine der größten Krankenkassen in der Region bietet die AOK Nordost ihren Versicherten umfassende Unterstützung, wenn eine Haushaltshilfe benötigt wird. Sie stellt nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen sicher, sondern entlastet Familien durch erweiterte Satzungsleistungen in besonderen Situationen zusätzlich.

Haushaltshilfe – das zahlt die AOK Nordost

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die AOK Nordost nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.

Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).

Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.

Höchstdauer
Bis 4 Wochen, bei Kindern unter 12 bis 26 Wochen
Eigenanteil
10 % der Kosten, mind. 5 € / max. 10 € pro Tag
Antrag
Vor Beginn bei Ihrer Kasse stellen – ärztliche Bescheinigung erforderlich

Wann zahlt die AOK Nordost die Haushaltshilfe?

  • Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha

    Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.

  • Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege

    Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.

  • Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt

    Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.

  • Krankes Kind unter 12 Jahren

    Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).

So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der AOK Nordost

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen

    Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).

  2. Antrag bei der Kasse stellen

    Reichen Sie den Antrag direkt bei der AOK Nordost ein – am besten vor Beginn der Hilfe.

  3. Anbieter wählen

    Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.

  4. Hilfe in Anspruch nehmen

    Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.

Besonderheiten bei der AOK Nordost

Leistungsumfang: Reinigung der Wohnräume, Einkäufe, Kochen, Abfallentsorgung, Wäschepflege, Kinderbetreuung. Begleitung zu Arzt- oder Behördenterminen in einigen Regionen möglich.

Eigenanteil: Die Zuzahlung beträgt 10% der erstattungsfähigen Kosten pro Kalendertag, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Für Schwangere und junge Mütter entfällt dieser Eigenanteil.

Antragsweg: Ein Antrag mit ärztlicher Bescheinigung ist erforderlich. Die Haushaltshilfe muss beantragt werden, bevor die Leistung in Anspruch genommen wird.

Besonderheiten: Voraussetzungen hängen von der individuellen Situation ab. Bei Erkrankung, Schwangerschaft, Pflegegrad oder kurzfristigen Beeinträchtigungen kann eine Haushaltshilfe beansprucht werden.

Häufige Fragen zur AOK Nordost

Übernimmt die AOK Nordost eine Haushaltshilfe?

Ja, die AOK Nordost übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Ein Anspruch besteht, wenn Sie wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha oder einer schweren Krankheit den Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 12 Jahren (oder mit Behinderung) bei Ihnen lebt. Auch bei Beschwerden in der Schwangerschaft oder nach der Entbindung ist eine Unterstützung möglich.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der AOK Nordost?

Die Zuzahlung ist gesetzlich festgelegt. Pro Kalendertag der Inanspruchnahme leisten Sie eine Zuzahlung von 10 % der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Diese Zuzahlung ist auf 28 Tage pro Jahr begrenzt. Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung entfällt der Eigenanteil vollständig.

Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der AOK Nordost?

Um Haushaltshilfe zu beantragen, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die die Notwendigkeit und den Zeitraum der Hilfe bestätigt. Zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular der AOK Nordost reichen Sie diese Unterlagen bei der Krankenkasse ein. Die AOK unterstützt Sie bei Bedarf auch bei der Suche nach einem geeigneten Anbieter.

Was unterscheidet die AOK Nordost bei der Haushaltshilfe?

Als Mehrleistung über den gesetzlichen Rahmen hinaus gewährt die AOK Nordost eine Haushaltshilfe für bis zu 4 Wochen auch dann, wenn keine Kinder im Haushalt leben, aber eine schwere Erkrankung vorliegt. Zudem gilt beim Anspruch wegen Schwangerschaft oder Entbindung eine erweiterte Altersgrenze von 14 Jahren für das zu betreuende Kind.

Wichtiger Hinweis

Wir sind kein Vertragspartner der AOK Nordost und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.

Welche Hilfe-Situation passt zu Ihnen?

Geprüfte Anbieter bei der AOK Nordost – sortiert nach Lebenssituation.

Ratgeber rund um Ihre Kostenübernahme

§ 38 SGB V, Eigenanteil, Antrag und Widerspruch – alles, was Versicherte der AOK Nordost wissen sollten.

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