Haushaltshilfe – das zahlt die BIG direkt gesund
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BIG direkt gesund nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BIG direkt gesund die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BIG direkt gesund
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BIG direkt gesund ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BIG direkt gesund
Leistungsumfang: Die BIG übernimmt 12,25 Euro die Stunde, maximal 98,00 Euro pro Tag. Kostenübernahme für die Betreuung von Kindern und Unterstützung im Haushalt bei Krankenhausaufenthalt oder schwerer Erkrankung.
Eigenanteil: Eigenanteil von 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro täglich. Keine Zuzahlung bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung.
Antragsweg: 1. Ärztliches Attest erforderlich. 2. Online-Formular im meineBIG-Bereich ausfüllen und Attest hochladen. 3. Antrag wird geprüft.
Besonderheiten: In Ausnahmefällen auch Leistung ohne Kinder im Haushalt. Anträge müssen vor der Beauftragung einer Haushaltshilfe gestellt werden.
Häufige Fragen zur BIG direkt gesund
Übernimmt die BIG direkt gesund eine Haushaltshilfe?
Ja, die BIG direkt gesund übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie wegen eines Krankenhausaufenthalts oder einer schweren Erkrankung den Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Die Leistung umfasst die Kinderbetreuung und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Die Krankenkasse erstattet bis zu 12,25 Euro pro Stunde und maximal 98,00 Euro pro Tag.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BIG direkt gesund?
Der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil beträgt 10 % der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe. Das sind mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Eine wichtige Ausnahme: Wenn Sie die Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder der Entbindung benötigen, entfällt die Zuzahlung vollständig.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BIG direkt gesund?
Der Antrag muss vor der Inanspruchnahme der Leistung gestellt werden. Zuerst benötigen Sie ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit bescheinigt. Anschließend füllen Sie das Online-Formular im Versichertenportal 'meineBIG' aus und laden dort das Attest hoch. Die BIG prüft Ihren Antrag und informiert Sie über die Entscheidung.
Was unterscheidet die BIG direkt gesund bei der Haushaltshilfe?
Eine Besonderheit ist der vollständig digitale Antragsprozess über das Online-Portal 'meineBIG'. Zudem kann die BIG direkt gesund in begründeten Ausnahmefällen eine Haushaltshilfe auch dann genehmigen, wenn keine Kinder im Haushalt leben. Wichtig ist jedoch, dass der Antrag immer vor der Beauftragung einer Hilfe gestellt werden muss.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BIG direkt gesund und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.