Haushaltshilfe – das zahlt die IKK Nord
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die IKK Nord nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die IKK Nord die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der IKK Nord
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der IKK Nord ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der IKK Nord
Leistungsumfang: Haushaltshilfe für max. 4 Wochen nach einem Akutereignis; bis zu 26 Wochen, wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben oder bei Krankheit; auch bei Schwangerschaft oder Entbindung.
Eigenanteil: 10 % der Kosten, mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro täglich; bei Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung.
Antragsweg: Die Haushaltshilfe ist vorher zu beantragen, ärztliche Bescheinigung notwendig.
Besonderheiten: Haushaltshilfe kann von jedem durchgeführt werden; Erstattungssätze für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad sind begrenzt.
Häufige Fragen zur IKK Nord
Übernimmt die IKK Nord eine Haushaltshilfe?
Ja, die IKK Nord (jetzt: die Innovationskasse) übernimmt unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach § 38 SGB V die Kosten für eine Haushaltshilfe. Ein Anspruch besteht in der Regel, wenn Sie wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer schweren Krankheit oder nach einer ambulanten Operation Ihren Haushalt nicht weiterführen können und im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der IKK Nord?
Die gesetzliche Zuzahlung für eine Haushaltshilfe beträgt 10 % der kalendertäglichen Kosten. Der Betrag liegt bei mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag. Bei Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der IKK Nord?
Für die Beantragung benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe bestätigt. Kontaktieren Sie anschließend die IKK Nord (jetzt: die Innovationskasse), um den offiziellen Antrag anzufordern. Beide Dokumente reichen Sie dann zur Prüfung bei der Krankenkasse ein.
Was unterscheidet die IKK Nord bei der Haushaltshilfe?
Als besondere Satzungsleistung ('Leistungs-Plus') leistet die IKK Nord (jetzt: die Innovationskasse) auch dann, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das zwischen 12 und 14 Jahre alt ist. Zudem kann die Leistung auf bis zu 52 Wochen verlängert werden, was deutlich über die übliche Regeldauer hinausgeht.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der IKK Nord und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
