Haushaltshilfe – das zahlt die IKK gesund plus
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die IKK gesund plus nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die IKK gesund plus die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der IKK gesund plus
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der IKK gesund plus ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der IKK gesund plus
Leistungsumfang: Die Haushaltshilfe wird für den Zeitraum des stationären Aufenthalts oder bei schwerer Erkrankung für bis zu 4 Wochen nach dem Krankenhausaufenthalt oder Behandlung gewährt. Bei einem Kind unter 12 Jahren oder behindertem Kind kann die Leistung bis zu 26 Wochen gewährt werden. Bei ambulanter Behandlung kann Haushaltshilfe für max. 6 Wochen je Kalenderjahr und 4 Stunden täglich beansprucht werden.
Eigenanteil: 10% der täglichen Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Tag.
Antragsweg: Setzen Sie sich rechtzeitig vor dem geplanten Krankenhausaufenthalt oder der Kur mit der IKK gesund plus in Verbindung. Eine ärztliche Bestätigung über die Notwendigkeit der Haushaltshilfe ist erforderlich.
Besonderheiten: Die Kostenübernahme erfolgt nur, wenn der ursprüngliche Haushalt weitergeführt wird. Diese Hilfsleistung kann auch während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung genutzt werden.
Häufige Fragen zur IKK gesund plus
Übernimmt die IKK gesund plus eine Haushaltshilfe?
Ja, die IKK gesund plus übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen (§ 38 SGB V). Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie wegen schwerer Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt den Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 12 Jahren oder mit Behinderung im Haushalt lebt. Zusätzlich bietet die Kasse als Satzungsleistung auch dann eine Haushaltshilfe an, wenn kein Kind im Haushalt wohnt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der IKK gesund plus?
Der Eigenanteil richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Sie leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent der täglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Kalendertag.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der IKK gesund plus?
Für den Antrag benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, welche die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Ihr Arzt füllt den Antrag 'Ärztliche Bescheinigung zur Beantragung einer Haushaltshilfe' mit Ihnen aus. Dieser muss vor Beginn der Inanspruchnahme bei der IKK gesund plus eingereicht und genehmigt werden.
Was unterscheidet die IKK gesund plus bei der Haushaltshilfe?
Die IKK gesund plus gewährt über die gesetzliche Regelleistung hinaus eine Mehrleistung. Versicherte können auch dann eine Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen beanspruchen, wenn kein Kind im Haushalt lebt, sie aber aufgrund einer schweren Krankheit den Haushalt nicht weiterführen können. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung und die vorherige Genehmigung.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der IKK gesund plus und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.