Haushaltshilfe – das zahlt die IKK Südwest
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die IKK Südwest nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die IKK Südwest die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der IKK Südwest
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der IKK Südwest ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der IKK Südwest
Leistungsumfang: Die Haushaltshilfe umfasst das Waschen, Reinigen der Wohnung, Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen für den täglichen Bedarf sowie Betreuung der Kinder. Es sind keine Gartenarbeiten, Tierbetreuung oder Grundreinigungen im Leistungsumfang enthalten.
Eigenanteil: Ab dem 18. Lebensjahr beträgt die Zuzahlung 10% der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Keine Zuzahlung während Schwangerschaft oder direkt nach der Geburt, wenn Beschwerden im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen.
Antragsweg: Die Haushaltshilfe muss vor der Inanspruchnahme beantragt werden, über den persönlichen Kundenberater.
Besonderheiten: Es wird auch bei Kindern bis 14 Jahren im Haushalt eine Haushaltshilfe übernommen. Bei ambulanter Behandlung gibt es eine maximale Stundenanzahl von 150. Angehörige und Nachbarn können die Tätigkeiten übernehmen, jedoch keine Kosten für Verwandte bis zum zweiten Grad.
Häufige Fragen zur IKK Südwest
Übernimmt die IKK Südwest eine Haushaltshilfe?
Ja, die IKK Südwest übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie wegen schwerer Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 14 Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der IKK Südwest?
Der gesetzliche Eigenanteil beträgt 10 % der täglichen Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung entfällt diese Zuzahlung.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der IKK Südwest?
Sie müssen die Haushaltshilfe vor der Inanspruchnahme bei der IKK Südwest beantragen. Kontaktieren Sie hierfür am besten Ihren persönlichen Kundenberater, der Sie durch den Antragsprozess führt und alle notwendigen Schritte erläutert.
Was unterscheidet die IKK Südwest bei der Haushaltshilfe?
Eine besondere Leistung der IKK Südwest ist die erweiterte Altersgrenze für Kinder: Die Kasse gewährt Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die gesetzliche Standardregelung sieht hier eine Altersgrenze von 12 Jahren vor.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der IKK Südwest und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.