Haushaltshilfe – das zahlt die IKK Brandenburg und Berlin
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die IKK Brandenburg und Berlin nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die IKK Brandenburg und Berlin die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der IKK Brandenburg und Berlin
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der IKK Brandenburg und Berlin ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der IKK Brandenburg und Berlin
Leistungsumfang: Unterstützung für den Haushalt, einschließlich Wäsche waschen, Wohnung putzen, Mahlzeiten zubereiten, Einkäufe und andere Erledigungen sowie Kinderbetreuung nach der Geburt für bis zu 3 Monate oder 26 Wochen bei bestimmten Bedingungen.
Eigenanteil: Die Kosten betragen nur 10 Prozent der Gesamtkosten pro Kalendertag, mit einem Minimalbetrag von 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag.
Antragsweg: Sie benötigen eine Verordnung durch Ihren behandelnden Arzt. Den Antrag für eine Haushaltshilfe finden Sie hier: https://www.ikkbb.de/versicherte/service/antraege/fuer-versicherte.
Besonderheiten: Eine Haushaltshilfe kann auch beantragt werden, wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt. In Ausnahmefällen kann die Betreuungszeit von der Krankenkasse verlängert werden.
Häufige Fragen zur IKK Brandenburg und Berlin
Übernimmt die IKK Brandenburg und Berlin eine Haushaltshilfe?
Ja, die IKK Brandenburg und Berlin übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie wegen einer Krankenhausbehandlung, einer schweren akuten Krankheit oder aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden bzw. nach der Entbindung Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind im Haushalt lebt, das die Altersgrenzen der Kasse erfüllt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der IKK Brandenburg und Berlin?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % der täglichen Kosten, also mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag. Eine Zuzahlung entfällt vollständig, wenn die Haushaltshilfe im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Geburt genehmigt wird.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der IKK Brandenburg und Berlin?
Für den Antrag benötigen Sie das entsprechende Formular der IKK BB, das von Ihrem Arzt ausgefüllt werden muss, um die medizinische Notwendigkeit zu bestätigen. Dieses reichen Sie anschließend bei der Krankenkasse zur Prüfung und Genehmigung ein.
Was unterscheidet die IKK Brandenburg und Berlin bei der Haushaltshilfe?
Die IKK Brandenburg und Berlin bietet als Satzungsleistung deutliche Vorteile: Die Altersgrenze für das im Haushalt lebende Kind ist von 12 auf 14 Jahre angehoben. Zudem kann die Dauer der Haushaltshilfe in bestimmten Fällen auf bis zu 52 Wochen verlängert werden, was weit über den gesetzlichen Standard hinausgeht.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der IKK Brandenburg und Berlin und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
