Haushaltshilfe – das zahlt die IKK Brandenburg und Berlin
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die IKK Brandenburg und Berlin nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die IKK Brandenburg und Berlin die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der IKK Brandenburg und Berlin
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der IKK Brandenburg und Berlin ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der IKK Brandenburg und Berlin
Leistungsumfang: Unterstützung für den Haushalt, einschließlich Wäsche waschen, Wohnung putzen, Mahlzeiten zubereiten, Einkäufe und andere Erledigungen sowie Kinderbetreuung nach der Geburt für bis zu 3 Monate oder 26 Wochen bei bestimmten Bedingungen.
Eigenanteil: Die Kosten betragen nur 10 Prozent der Gesamtkosten pro Kalendertag, mit einem Minimalbetrag von 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag.
Antragsweg: Sie benötigen eine Verordnung durch Ihren behandelnden Arzt. Den Antrag für eine Haushaltshilfe finden Sie hier: https://www.ikkbb.de/versicherte/service/antraege/fuer-versicherte.
Besonderheiten: Eine Haushaltshilfe kann auch beantragt werden, wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt. In Ausnahmefällen kann die Betreuungszeit von der Krankenkasse verlängert werden.
Häufige Fragen zur IKK Brandenburg und Berlin
Übernimmt die IKK Brandenburg und Berlin eine Haushaltshilfe?
Ja, sofern Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit bescheinigt, übernimmt die IKK Brandenburg und Berlin die Kosten für eine Haushaltshilfe. Die Leistungen umfassen haushaltsübliche Tätigkeiten wie die Zubereitung von Mahlzeiten, Wohnungsreinigung und Einkäufe sowie die Betreuung von Kindern.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der IKK Brandenburg und Berlin?
Der Eigenanteil richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Sie zahlen 10 % der Kosten pro Kalendertag, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der IKK Brandenburg und Berlin?
Grundlage für den Antrag ist eine ärztliche Verordnung, die die Notwendigkeit der Haushaltshilfe bestätigt. Den dazugehörigen Antrag finden Sie auf der Webseite der IKK BB, den Sie ausgefüllt bei der Kasse einreichen.
Was unterscheidet die IKK Brandenburg und Berlin bei der Haushaltshilfe?
Eine Besonderheit ist, dass eine Haushaltshilfe auch dann bewilligt werden kann, wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Nach einer Geburt kann die Hilfe für bis zu 3 Monate gewährt werden und in bestimmten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung der Leistungsdauer möglich.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der IKK Brandenburg und Berlin und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
