Haushaltshilfe – das zahlt die DAK-Gesundheit
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die DAK-Gesundheit nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die DAK-Gesundheit die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der DAK-Gesundheit
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der DAK-Gesundheit ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der DAK-Gesundheit
Leistungsumfang: Kostenübernahme für Haushaltshilfen bei Krankheit, Schwangerschaft oder anderen Bedarfssituationen.
Eigenanteil: In der Regel fallen bei der DAK-Gesundheit keine Eigenanteile an, aber dies kann von der individuellen Situation abhängen. Bitte die genauen Bedingungen auf der Website prüfen.
Antragsweg: Den Antrag für Haushaltshilfe kann online gestellt werden [hier beantragen](https://www.dak.de/dak/ihr-anliegen/haushaltshilfe/haushaltshilfe-beantragen_11140).
Besonderheiten: Die DAK-Gesundheit bietet spezielle Unterstützung während und nach der Schwangerschaft an sowie bei anderen medizinisch bedingten Notwendigkeiten.
Häufige Fragen zur DAK-Gesundheit
Übernimmt die DAK-Gesundheit eine Haushaltshilfe?
Ja, die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen, beispielsweise wegen Krankheit, nach einer Operation oder während der Schwangerschaft, Ihren Haushalt nicht weiterführen können und eine im Haushalt lebende Person die Weiterführung nicht übernehmen kann.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der DAK-Gesundheit?
Der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten pro Tag, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Diese Zuzahlung entfällt für Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder Entbindung stehen.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der DAK-Gesundheit?
Sie können die Haushaltshilfe bei der DAK-Gesundheit einfach online beantragen. Sie benötigen hierfür eine ärztliche Bescheinigung ('Verordnung einer Haushaltshilfe'), die die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Den Online-Antrag finden Sie direkt auf der Website der DAK.
Was unterscheidet die DAK-Gesundheit bei der Haushaltshilfe?
Die DAK-Gesundheit bietet einen unkomplizierten Online-Antragsprozess, der eine schnelle Bearbeitung ermöglicht. Zudem legt die Kasse besonderen Wert auf die Unterstützung von Familien und bietet spezielle Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt an.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der DAK-Gesundheit und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
