Haushaltshilfe – das zahlt die KKH Kaufmännische Krankenkasse
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die KKH Kaufmännische Krankenkasse nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die KKH Kaufmännische Krankenkasse die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse
Leistungsumfang: Zuschüsse zu den Kosten für eine Haushaltshilfe bei Krankheit, Schwangerschaft oder nach einem Krankenhausaufenthalt. Dauer variiert je nach Bedarf (max. 26 Wochen oder 4 Wochen, wenn keine Kinder im Haushalt sind).
Eigenanteil: Gesetzliche Zuzahlung von 10% der Kosten pro Tag, mindestens 5 € und maximal 10 € pro Tag. Bei Schwangerschaft/Entbindung fällt keine Zuzahlung an.
Antragsweg: Anträge können online über den Dokumenten-Upload oder per Post an KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover gesendet werden.
Besonderheiten: Zuschüsse für Haushaltshilfe können auch für Verwandte oder Bekannte geltend gemacht werden. Bei Beauftragung einer Sozialstation erfolgt die Abrechnung direkt.
Häufige Fragen zur KKH Kaufmännische Krankenkasse
Übernimmt die KKH Kaufmännische Krankenkasse eine Haushaltshilfe?
Ja, die KKH übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer schweren Krankheit oder nach einer ambulanten Operation Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 12 Jahren (oder mit Behinderung) im Haushalt lebt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse?
Gemäß der gesetzlichen Regelung beträgt Ihre Zuzahlung 10 Prozent der Kosten pro Kalendertag. Das sind mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro täglich.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse?
Für den Antrag benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung. Sie können den Antrag anschließend online über das Serviceportal 'Meine KKH' einreichen oder das erforderliche Formular von der KKH-Webseite herunterladen und per Post senden.
Was unterscheidet die KKH Kaufmännische Krankenkasse bei der Haushaltshilfe?
Als besondere Satzungsleistung gewährt die KKH auch dann eine Haushaltshilfe, wenn kein Kind im Haushalt lebt, sofern dies zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Behandlung notwendig ist. Zudem ist die Beantragung unkompliziert über das Online-Portal 'Meine KKH' möglich.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der KKH Kaufmännische Krankenkasse und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
