Ersatzkassen (vdek)

Anspruch auf Haushaltshilfe? Techniker Krankenkasse prüft Ihre Situation

Mit über 11 Mio. Versicherten Deutschlands größte Krankenkasse. Erfahren Sie hier, wie die Kostenübernahme für Haushaltshilfe nach § 38 SGB V funktioniert – speziell für Versicherte in bundesweit.

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Ersatzkassen (vdek)

Techniker Krankenkasse — Kontakt

Techniker Krankenkasse, 22767 Hamburg

Als eine der größten deutschen Krankenkassen bietet die Techniker Krankenkasse (TK) ihren Versicherten eine verlässliche Unterstützung bei der Beantragung einer Haushaltshilfe. Die TK zeichnet sich durch unkomplizierte digitale Prozesse und erweiterte Satzungsleistungen aus, die in bestimmten Fällen über den gesetzlichen Standard hinausgehen.

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Haushaltshilfe – das zahlt die Techniker Krankenkasse

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Techniker Krankenkasse nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.

Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).

Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.

Höchstdauer
Bis 4 Wochen, bei Kindern unter 12 bis 26 Wochen
Eigenanteil
10 % der Kosten, mind. 5 € / max. 10 € pro Tag
Antrag
Vor Beginn bei Ihrer Kasse stellen – ärztliche Bescheinigung erforderlich

Wann zahlt die Techniker Krankenkasse die Haushaltshilfe?

  • Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha

    Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.

  • Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege

    Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.

  • Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt

    Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.

  • Krankes Kind unter 12 Jahren

    Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).

So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Techniker Krankenkasse

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen

    Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).

  2. Antrag bei der Kasse stellen

    Reichen Sie den Antrag direkt bei der Techniker Krankenkasse ein – am besten vor Beginn der Hilfe.

  3. Anbieter wählen

    Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.

  4. Hilfe in Anspruch nehmen

    Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.

Besonderheiten bei der Techniker Krankenkasse

Leistungsumfang: Unterstützung im Haushalt während Krankheit oder Schwangerschaft, inklusive der Betreuung von Kindern. Es gibt spezielle Regelungen bei Schwangerschaft und Entbindung.

Eigenanteil: Die Zuzahlung zur Haushaltshilfe kann variieren, genaue Informationen sind auf der Webseite zu finden.

Antragsweg: Die Haushaltshilfe kann online beantragt werden, die Voraussetzungen sind auf der Webseite aufgeführt.

Besonderheiten: Besondere Regelungen gelten während Schwangerschaft und Entbindung; die Haushaltshilfe kann auch von Angehörigen erbracht werden.

Häufige Fragen zur Techniker Krankenkasse

Übernimmt die Techniker Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

Ja, die Techniker Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie aufgrund einer Krankenhausbehandlung, einer schweren Krankheit oder nach einer Operation Ihren Haushalt nicht weiterführen können und mindestens ein Kind unter 12 Jahren (oder mit Behinderung) in Ihrem Haushalt lebt. Darüber hinaus bietet die TK als freiwillige Satzungsleistung in bestimmten Fällen auch ohne Kind im Haushalt Unterstützung an.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Techniker Krankenkasse?

Der Eigenanteil ist gesetzlich geregelt und gilt auch für Versicherte der Techniker Krankenkasse. Er beträgt 10 Prozent der täglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Kalendertag.

Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Techniker Krankenkasse?

Für den Antrag benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die die Notwendigkeit und Dauer der Hilfe bestätigt. Füllen Sie anschließend den Antrag der TK aus und reichen Sie beide Dokumente ein – dies ist bequem online über das Portal 'Meine TK', die TK-App oder per Post möglich.

Was unterscheidet die Techniker Krankenkasse bei der Haushaltshilfe?

Ein wesentlicher Vorteil bei der TK ist die erweiterte Satzungsleistung. Die Kasse kann eine Haushaltshilfe auch dann genehmigen, wenn kein Kind im Haushalt lebt, beispielsweise für bis zu vier Wochen nach einer schweren Operation oder bei einer akuten, schweren Erkrankung, sofern keine andere Person im Haushalt die Versorgung übernehmen kann.

Wichtiger Hinweis

Wir sind kein Vertragspartner der Techniker Krankenkasse und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.

Welche Hilfe-Situation passt zu Ihnen?

Geprüfte Anbieter bei der Techniker Krankenkasse – sortiert nach Lebenssituation.

Ratgeber rund um Ihre Kostenübernahme

§ 38 SGB V, Eigenanteil, Antrag und Widerspruch – alles, was Versicherte der Techniker Krankenkasse wissen sollten.

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