Haushaltshilfe – das zahlt die Barmer
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Barmer nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die Barmer die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Barmer
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der Barmer ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der Barmer
Leistungsumfang: Die Haushaltshilfe unterstützt vorübergehend bei der Haushaltsführung oder Kinderbetreuung, wenn eine Person aus medizinischen Gründen dazu nicht in der Lage ist.
Eigenanteil: Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10% des täglich übernommenen Betrages, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag. Bei Schwangerschaftsbeschwerden fällt keine Zuzahlung an.
Antragsweg: Der Antrag kann online im Mitgliederbereich 'Meine Barmer' gestellt werden. Alternativ kann das Antragsformular telefonisch angefordert werden.
Besonderheiten: Die Barmer übernimmt die Kosten direkt mit den Dienstleistern. Angehörige können auch einen Antrag stellvertretend für den Versicherten einreichen.
Häufige Fragen zur Barmer
Übernimmt die Barmer eine Haushaltshilfe?
Ja, die Barmer übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie wegen einer Krankenhausbehandlung, einer schweren Krankheit oder nach einer ambulanten Operation Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 12 Jahren (oder ein Kind mit Behinderung) im Haushalt lebt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Barmer?
Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung beträgt 10 Prozent der täglichen Kosten. Das sind mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Kalendertag. Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung entfällt die Zuzahlung.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Barmer?
Den Antrag auf Haushaltshilfe können Sie online im Mitgliederbereich 'Meine Barmer' oder per Post stellen. Erforderlich ist eine ärztliche Bescheinigung, die die medizinische Notwendigkeit und den voraussichtlichen Zeitraum der Hilfeleistung bestätigt. Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der Barmer zur Prüfung ein.
Was unterscheidet die Barmer bei der Haushaltshilfe?
Die Barmer orientiert sich bei der Leistungsgewährung an den gesetzlichen Rahmenbedingungen des § 38 SGB V. Ein Vorteil ist der einfache und digitale Antragsprozess über das Online-Portal 'Meine Barmer'. Zudem unterstützt die Kasse ihre Versicherten bei Bedarf bei der Suche nach einem Vertragspartner.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der Barmer und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
