Haushaltshilfe – das zahlt die Barmer
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Barmer nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die Barmer die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Barmer
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der Barmer ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der Barmer
Leistungsumfang: Die Haushaltshilfe unterstützt vorübergehend bei der Haushaltsführung oder Kinderbetreuung, wenn eine Person aus medizinischen Gründen dazu nicht in der Lage ist.
Eigenanteil: Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10% des täglich übernommenen Betrages, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag. Bei Schwangerschaftsbeschwerden fällt keine Zuzahlung an.
Antragsweg: Der Antrag kann online im Mitgliederbereich 'Meine Barmer' gestellt werden. Alternativ kann das Antragsformular telefonisch angefordert werden.
Besonderheiten: Die Barmer übernimmt die Kosten direkt mit den Dienstleistern. Angehörige können auch einen Antrag stellvertretend für den Versicherten einreichen.
Häufige Fragen zur Barmer
Übernimmt die Barmer eine Haushaltshilfe?
Ja, die Barmer übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie aus medizinischen Gründen vorübergehend nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt zu führen oder Ihre Kinder zu betreuen. Dies ist zum Beispiel während eines Krankenhausaufenthalts oder bei schwerer Krankheit der Fall.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Barmer?
Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung beträgt 10% der täglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Kalendertag. Bei Beschwerden aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Barmer?
Sie können den Antrag auf Haushaltshilfe bequem online im Mitgliederbereich 'Meine Barmer' stellen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, das Antragsformular telefonisch bei der Barmer anzufordern.
Was unterscheidet die Barmer bei der Haushaltshilfe?
Die Barmer zeichnet sich durch eine direkte Kostenübernahme mit den Leistungserbringern aus, was den administrativen Aufwand für Sie reduziert. Zudem können auch Angehörige den Antrag stellvertretend für Sie einreichen, um Sie in einer belastenden Situation zu unterstützen.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der Barmer und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
