Haushaltshilfe – das zahlt die HEK – Hanseatische Krankenkasse
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die HEK – Hanseatische Krankenkasse nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die HEK – Hanseatische Krankenkasse die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der HEK – Hanseatische Krankenkasse
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der HEK – Hanseatische Krankenkasse ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der HEK – Hanseatische Krankenkasse
Leistungsumfang: Haushaltshilfe wird für Kinderbetreuung und Tätigkeiten wie Einkaufen, Kochen oder Putzen bereitgestellt. Anspruch besteht während eines stationären Krankenhausaufenthalts oder für vier Wochen nach einem solchen Aufenhalt bei akuten Erkrankungen. Zusätzlich gibt es erweiterte Leistungen, wie Anhebung der Altersgrenze für Kinder und eine mögliche Verlängerung des Anspruchs.
Eigenanteil: 10% des täglichen Betrags, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro, außer bei Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung.
Antragsweg: Schriftlicher Antrag vor Beginn der Haushaltshilfe und eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit und den Umfang der Hilfe sind erforderlich. Formulare erhalten Sie durch Kontaktaufnahme.
Besonderheiten: Ein weiterer Anspruch auf Haushaltshilfe kann bestehen, wenn kein Kind im Haushalt lebt, was eine stationäre Krankenhausbehandlung vermeidet.
Häufige Fragen zur HEK – Hanseatische Krankenkasse
Übernimmt die HEK – Hanseatische Krankenkasse eine Haushaltshilfe?
Ja, die HEK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Voraussetzung ist, dass Sie wegen Krankenhausbehandlung, medizinischer Rehabilitation, Schwangerschaft oder Entbindung Ihren Haushalt nicht weiterführen können und in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der HEK – Hanseatische Krankenkasse?
Gemäß der gesetzlichen Regelung beträgt Ihre Zuzahlung 10 % der kalendertäglichen Kosten für die Haushaltshilfe, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag. Wenn die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder der Entbindung notwendig ist, entfällt die Zuzahlung.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der HEK – Hanseatische Krankenkasse?
Für den Antrag benötigen Sie das Formular "Antrag auf Haushaltshilfe" sowie eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit. Beide Vordrucke stellt die HEK auf ihrer Webseite zur Verfügung oder sendet sie Ihnen auf Anfrage zu. Die vollständig ausgefüllten Unterlagen reichen Sie anschließend bei der Krankenkasse ein.
Was unterscheidet die HEK – Hanseatische Krankenkasse bei der Haushaltshilfe?
Die HEK bietet über ihre Satzung eine erweiterte Leistung an: Sie gewährt Haushaltshilfe auch dann, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die gesetzliche Regelung sieht hier nur eine Altersgrenze von 12 Jahren vor. Dies stellt eine deutliche Besserstellung für Familien mit älteren Kindern dar.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der HEK – Hanseatische Krankenkasse und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
