Haushaltshilfe – das zahlt die AOK Bremen/Bremerhaven
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die AOK Bremen/Bremerhaven nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die AOK Bremen/Bremerhaven die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der AOK Bremen/Bremerhaven
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der AOK Bremen/Bremerhaven ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der AOK Bremen/Bremerhaven
Leistungsumfang: Erledigung typischer hauswirtschaftlicher Tätigkeiten wie Reinigen, Einkaufen, Kochen, Waschen, Bügeln von Kleidung, sowie Kinderbetreuung. Zudem können Begleitungen zu Arztterminen in bestimmten Regionen angeboten werden.
Eigenanteil: Die Zuzahlung beträgt 10 % der erstattungsfähigen Kosten pro Kalendertag, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Bei Schwangerschaft oder Entbindung entfällt der Eigenanteil.
Antragsweg: Ein Antrag ist erforderlich und es wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt, die bestätigt, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt. Der Antrag muss vor Inanspruchnahme der Leistung gestellt werden.
Besonderheiten: Angehörige können als Haushaltshilfe anerkannt werden und erhalten unter bestimmten Bedingungen eine Erstattung. Die Kostenübernahme muss vorab mit der AOK abgestimmt werden.
Häufige Fragen zur AOK Bremen/Bremerhaven
Übernimmt die AOK Bremen/Bremerhaven eine Haushaltshilfe?
Ja, die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie wegen einer Krankenhausbehandlung, einer medizinischen Reha oder schwerer Krankheit Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung in Ihrem Haushalt lebt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der AOK Bremen/Bremerhaven?
Die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt. Sie beträgt 10 Prozent der kalendertäglichen Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Diese Zuzahlung wird für jeden Tag der Inanspruchnahme der Leistung fällig.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der AOK Bremen/Bremerhaven?
Für den Antrag benötigen Sie eine Bescheinigung von Ihrem Arzt über die Notwendigkeit und den Umfang der Haushaltshilfe. Füllen Sie zusätzlich den Antrag auf Haushaltshilfe der AOK aus und reichen Sie beide Dokumente bei Ihrer Geschäftsstelle ein. Die Formulare finden Sie auf der Webseite der AOK Bremen/Bremerhaven oder erhalten sie telefonisch.
Was unterscheidet die AOK Bremen/Bremerhaven bei der Haushaltshilfe?
Die AOK Bremen/Bremerhaven gewährleistet die gesetzlich verankerten Leistungen zur Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Sie bietet damit eine verlässliche und standardisierte Unterstützung für Familien in Notsituationen. Spezifische Mehrleistungen, die über diesen gesetzlichen Rahmen hinausgehen, sind nicht bekannt.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der AOK Bremen/Bremerhaven und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
