Haushaltshilfe – das zahlt die AOK NordWest
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die AOK NordWest nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die AOK NordWest die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der AOK NordWest
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der AOK NordWest ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der AOK NordWest
Leistungsumfang: Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Reinigen, Einkaufen, Kochen, Abfallentsorgung sowie Wäschepflege und Kinderbetreuung. In bestimmten Regionen auch Begleitung zu Arztterminen möglich.
Eigenanteil: Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent der erstattungsfähigen Kosten pro Kalendertag, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Bei Schwangerschaft oder Entbindung entfällt der Eigenanteil.
Antragsweg: Die Haushaltshilfe muss beantragt werden, bevor die Leistung in Anspruch genommen wird. Ein Antrag sowie eine ärztliche Bescheinigung sind erforderlich.
Besonderheiten: Kostenübernahme muss vorab mit der AOK abgestimmt werden. Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls als Haushaltshilfe anerkannt werden.
Häufige Fragen zur AOK NordWest
Übernimmt die AOK NordWest eine Haushaltshilfe?
Ja, die AOK NordWest übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zu den Leistungen gehören alltägliche Aufgaben wie die Reinigung der Wohnung, Einkaufen, Kochen, Wäschepflege sowie die Betreuung Ihrer Kinder.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der AOK NordWest?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % der anfallenden Kosten pro Kalendertag. Das sind mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro täglich. Wenn Sie die Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung benötigen, entfällt die Zuzahlung komplett.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der AOK NordWest?
Die Haushaltshilfe muss vor der Inanspruchnahme bei der AOK NordWest beantragt werden. Hierfür benötigen Sie einen Antrag sowie eine ärztliche Bescheinigung, welche die Notwendigkeit begründet. Die Kostenübernahme muss vorab mit der Kasse abgestimmt sein.
Was unterscheidet die AOK NordWest bei der Haushaltshilfe?
Eine Besonderheit ist, dass die Kostenübernahme zwingend vor Beginn der Hilfeleistung mit der AOK NordWest abgestimmt werden muss. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Angehörige als Haushaltshilfe tätig werden und eine Erstattung erhalten. In manchen Regionen ist zudem eine Begleitung zu Arztterminen möglich.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der AOK NordWest und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
