Haushaltshilfe – das zahlt die AOK PLUS
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die AOK PLUS nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die AOK PLUS die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der AOK PLUS
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der AOK PLUS ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der AOK PLUS
Leistungsumfang: Die AOK-Haushaltshilfe unterstützt bei alltäglichen Aufgaben, wenn Sie diese vorübergehend nicht selbst übernehmen können. Dazu gehören typische hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie das Reinigen der Wohnräume, Einkaufen, Kochen, Abfallentsorgung sowie das Waschen und Bügeln von Kleidung. Auch Kinderbetreuung kann dazugehören.
Eigenanteil: Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent der erstattungsfähigen Kosten pro Kalendertag, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Bei Schwangerschaft oder Entbindung entfällt der Eigenanteil für die Haushaltshilfe.
Antragsweg: Neben dem Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Der Antrag muss vor Inanspruchnahme der Leistung gestellt werden.
Besonderheiten: Die AOK bietet regionale Unterschiede in den Angeboten. Eine Haushaltshilfe kann auch ohne anerkannten Pflegegrad bewilligt werden und die AAO unterstützt Patienten während Reha- oder Kuraufenthalten.
Häufige Fragen zur AOK PLUS
Übernimmt die AOK PLUS eine Haushaltshilfe?
Ja, die AOK PLUS übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie aufgrund einer schweren Krankheit, nach einem Krankenhausaufenthalt oder während einer Reha-Maßnahme Ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der AOK PLUS?
Der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil beträgt 10 Prozent der Kosten pro Kalendertag. Das sind mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro täglich. Wird die Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung benötigt, entfällt die Zuzahlung.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der AOK PLUS?
Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung, die die medizinische Notwendigkeit und den voraussichtlichen Zeitraum bestätigt. Reichen Sie diese Bescheinigung zusammen mit dem entsprechenden Antragsformular bei der AOK PLUS ein. Wichtig ist, den Antrag vor Inanspruchnahme der Leistung zu stellen.
Was unterscheidet die AOK PLUS bei der Haushaltshilfe?
Die AOK PLUS unterstützt Versicherte auch während eines Reha- oder Kuraufenthaltes mit einer Haushaltshilfe. Zudem kann die Leistung auch bewilligt werden, wenn kein anerkannter Pflegegrad vorliegt, solange eine akute medizinische Notwendigkeit besteht. Als regionale Kasse bietet die AOK PLUS zudem eine persönliche Beratung vor Ort.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der AOK PLUS und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
