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Anspruch auf Haushaltshilfe? AOK Sachsen-Anhalt prüft Ihre Situation

Erfahren Sie, wie die AOK Sachsen-Anhalt Haushaltshilfe nach § 38 SGB V erstattet – mit Antrag, Höchstdauer und Eigenanteil im Überblick.

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AOK Sachsen-Anhalt — Kontakt

AOK Sachsen-Anhalt, Leipziger Str. 2, 39112 Magdeburg

Als starker Gesundheitspartner in der Region steht die AOK Sachsen-Anhalt ihren Versicherten auch in schwierigen Zeiten zur Seite. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Haushalt nicht weiterführen können, unterstützt die Kasse Sie unkompliziert mit einer Haushaltshilfe. Dabei geht das Engagement der AOK Sachsen-Anhalt über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus, um Familien bestmöglich zu entlasten.

Haushaltshilfe – das zahlt die AOK Sachsen-Anhalt

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die AOK Sachsen-Anhalt nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.

Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).

Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.

Höchstdauer
Bis 4 Wochen, bei Kindern unter 12 bis 26 Wochen
Eigenanteil
10 % der Kosten, mind. 5 € / max. 10 € pro Tag
Antrag
Vor Beginn bei Ihrer Kasse stellen – ärztliche Bescheinigung erforderlich

Wann zahlt die AOK Sachsen-Anhalt die Haushaltshilfe?

  • Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha

    Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.

  • Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege

    Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.

  • Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt

    Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.

  • Krankes Kind unter 12 Jahren

    Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).

So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der AOK Sachsen-Anhalt

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen

    Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).

  2. Antrag bei der Kasse stellen

    Reichen Sie den Antrag direkt bei der AOK Sachsen-Anhalt ein – am besten vor Beginn der Hilfe.

  3. Anbieter wählen

    Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.

  4. Hilfe in Anspruch nehmen

    Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.

Besonderheiten bei der AOK Sachsen-Anhalt

Leistungsumfang: Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn sie medizinisch notwendig ist, etwa bei vollstationärer Krankenhausbehandlung, nach Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen, wenn im Haushalt ein Kind unter 14 Jahren oder ein behindertes Kind lebt, oder nach der Geburt eines Kindes.

Eigenanteil: Die Zuzahlung beträgt 10% der Kosten, mindestens jedoch 5 und höchstens 10 Euro pro Tag, es sei denn, die Haushaltshilfe erfolgt wegen Schwangerschaft oder Entbindung, dann entfällt die Zuzahlung.

Antragsweg: Sie erhalten einen Antrag auf Haushaltshilfe und eine ärztliche Bescheinigung, die im AOK-Kundencenter abzuholen oder telefonisch anzufordern ist. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie im Kundencenter oder per Post zur Prüfung ein.

Besonderheiten: Bei Erbringung der Haushaltshilfe durch ein Familienmitglied kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Verdienstausfall erstattet werden. Die Dauer der Haushaltshilfe richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit.

Häufige Fragen zur AOK Sachsen-Anhalt

Übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt eine Haushaltshilfe?

Ja, die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie zum Beispiel wegen eines Krankenhausaufenthalts oder einer schweren Krankheit den Haushalt nicht führen können und ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Auch bei Beschwerden in der Schwangerschaft oder nach der Entbindung besteht ein Anspruch.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der AOK Sachsen-Anhalt?

Die gesetzliche Zuzahlung beläuft sich auf 10 % der täglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Kalendertag. Bei Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder Entbindung stehen, entfällt die Zuzahlung vollständig.

Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der AOK Sachsen-Anhalt?

Für den Antrag benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die die Notwendigkeit der Haushaltshilfe bestätigt. Dieses Attest reichen Sie zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular bei der AOK Sachsen-Anhalt ein. Das Formular finden Sie online auf der Website der Kasse oder erhalten es in einem der Service-Center.

Was unterscheidet die AOK Sachsen-Anhalt bei der Haushaltshilfe?

Die AOK Sachsen-Anhalt bietet als Satzungsleistung (freiwillige Mehrleistung) erweiterte Konditionen an. So wird die Altersgrenze für das zu betreuende Kind von 12 auf 14 Jahre angehoben. Zudem kann die Haushaltshilfe unter bestimmten Voraussetzungen auch dann gewährt werden, wenn kein Kind im Haushalt lebt, die Weiterführung des Haushalts aber wegen schwerer Krankheit nicht möglich ist.

Wichtiger Hinweis

Wir sind kein Vertragspartner der AOK Sachsen-Anhalt und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.

Welche Hilfe-Situation passt zu Ihnen?

Geprüfte Anbieter bei der AOK Sachsen-Anhalt – sortiert nach Lebenssituation.

Ratgeber rund um Ihre Kostenübernahme

§ 38 SGB V, Eigenanteil, Antrag und Widerspruch – alles, was Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt wissen sollten.

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