Haushaltshilfe – das zahlt die Audi BKK
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Audi BKK nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die Audi BKK die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Audi BKK
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der Audi BKK ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der Audi BKK
Leistungsumfang: Die Audi BKK übernimmt Kosten für Haushaltshilfe ab dem ersten Tag bei medizinisch nachgewiesener Notwendigkeit, bei stationärem Aufenthalt mit Kindern unter 14 Jahren, sowie während ambulanter Behandlungen und schwangerschaftsbedingten Beschwerden. Anspruch auf Kostenübernahme besteht nur, wenn keine andere im Haushalt lebende Person die Arbeiten übernehmen kann.
Eigenanteil: Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10% der Kosten je Kalendertag, mindestens 5 Euro, höchstens jedoch 10 Euro, jedoch entfällt dieser Eigenanteil bei Schwangerschaft oder Entbindung.
Antragsweg: Die Haushaltshilfe muss vor der Inanspruchnahme beantragt werden und im eigenen Haushalt durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die erkrankte Person bei der Audi BKK versichert ist.
Besonderheiten: Kostenübernahme bei Haushaltshilfe durch Familienmitglieder ist nicht möglich, aber es werden Fahrtkosten und Verdienstausfall bis zu 98 Euro pro Tag erstattet. Bei arbeitsrechtlichen Regelungen ist eine Kostenübernahme ausgeschlossen.
Häufige Fragen zur Audi BKK
Übernimmt die Audi BKK eine Haushaltshilfe?
Ja, die Audi BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts z. B. wegen eines Krankenhausaufenthalts oder schwerer Krankheit nicht möglich ist. Voraussetzung ist u.a., dass ein Kind unter 14 Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt. Als besondere Mehrleistung kann die Haushaltshilfe unter bestimmten Umständen auch ohne Kind im Haushalt gewährt werden.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Audi BKK?
Die Zuzahlung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Sie beträgt 10 Prozent der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder Geburt entfällt die Zuzahlung.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Audi BKK?
Für die Beantragung benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit. Reichen Sie diese Bescheinigung vor Beginn der Maßnahme bei der Audi BKK ein. Die Kasse prüft Ihren Anspruch und sendet Ihnen daraufhin die Antragsformulare zu.
Was unterscheidet die Audi BKK bei der Haushaltshilfe?
Die Audi BKK erweitert die gesetzliche Regelung: Sie gewährt Haushaltshilfe, solange ein Kind unter 14 Jahren (statt 12 Jahren) im Haushalt lebt. Zudem ist eine Kostenübernahme als Satzungsleistung nach einem Krankenhausaufenthalt auch dann möglich, wenn kein Kind im Haushalt lebt.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der Audi BKK und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.