Haushaltshilfe – das zahlt die Bahn-BKK
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Bahn-BKK nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die Bahn-BKK die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Bahn-BKK
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der Bahn-BKK ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der Bahn-BKK
Leistungsumfang: Kostenübernahme für Haushaltshilfe für bis zu 4 Wochen bei schwerer Erkrankung ohne Pflegebedürftigkeit. Bei Versorgung von Kindern unter 12 Jahren bis 26 Wochen, Krankenhausaufenthalt und nach Schwangerschaft, Leistungen werden auch für selbst beschaffte Haushaltshilfen erstattet.
Eigenanteil: 10% der Kosten, mindestens 5 € und maximal 10 € pro Kalendertag. Keine Zuzahlung bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung.
Antragsweg: Ärztliche Bescheinigung und ausgefüllter Antrag müssen vor Beginn der Haushaltshilfe eingereicht werden.
Besonderheiten: Familienangehörige bis zum 2. Grad können nicht als Haushaltshilfe angestellt werden; lediglich erzielte Aufwendungen werden erstattet. Kosten der selbst engagierten Haushaltshilfe werden mit 12,25 € pro Stunde erstattet, maximal 98 € pro Tag.
Häufige Fragen zur Bahn-BKK
Übernimmt die Bahn-BKK eine Haushaltshilfe?
Ja, die Bahn-BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 38 SGB V erfüllt sind. Darüber hinaus bietet die Kasse als Satzungsleistung auch dann eine Haushaltshilfe an, wenn kein Kind im Haushalt lebt, aber eine schwere Erkrankung die Weiterführung des Haushalts unmöglich macht.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Bahn-BKK?
Die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt. Versicherte ab 18 Jahren leisten einen Eigenanteil von 10 % der Kosten pro Tag, was mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro entspricht. Wenn die Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist, entfällt die Zuzahlung.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Bahn-BKK?
Für die Beantragung benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit und Dauer der Hilfe. Reichen Sie diese zusammen mit dem 'Antrag auf Haushaltshilfe' bei der Bahn-BKK ein. Den Antrag finden Sie auf der Website der Krankenkasse.
Was unterscheidet die Bahn-BKK bei der Haushaltshilfe?
Die Bahn-BKK hebt sich durch ihre erweiterte Satzungsleistung ab: Sie gewährt unter bestimmten Voraussetzungen auch dann eine Haushaltshilfe, wenn keine Kinder oder Kinder über 12 Jahre im Haushalt leben. Voraussetzung ist eine schwere Erkrankung, die eine selbstständige Haushaltsführung temporär unmöglich macht.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der Bahn-BKK und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
