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Anspruch auf Haushaltshilfe? BKK24 prüft Ihre Situation

Erfahren Sie, wie die BKK24 Haushaltshilfe nach § 38 SGB V erstattet – mit Antrag, Höchstdauer und Eigenanteil im Überblick.

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BKK24 — Kontakt

Sülbecker Brand 1, 31683 Obernkirchen

Die BKK24 unterstützt Sie zuverlässig mit einer Haushaltshilfe, wenn Sie diese aufgrund eines Krankenhausaufenthalts oder einer Kur benötigen. So wird sichergestellt, dass Ihr Haushalt und die Betreuung Ihrer Kinder auch in dieser anspruchsvollen Zeit gut versorgt sind. Die Antragstellung ist unkompliziert telefonisch oder schriftlich möglich.

Haushaltshilfe – das zahlt die BKK24

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK24 nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.

Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).

Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.

Höchstdauer
Bis 4 Wochen, bei Kindern unter 12 bis 26 Wochen
Eigenanteil
10 % der Kosten, mind. 5 € / max. 10 € pro Tag
Antrag
Vor Beginn bei Ihrer Kasse stellen – ärztliche Bescheinigung erforderlich

Wann zahlt die BKK24 die Haushaltshilfe?

  • Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha

    Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.

  • Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege

    Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.

  • Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt

    Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.

  • Krankes Kind unter 12 Jahren

    Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).

So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK24

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen

    Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).

  2. Antrag bei der Kasse stellen

    Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK24 ein – am besten vor Beginn der Hilfe.

  3. Anbieter wählen

    Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.

  4. Hilfe in Anspruch nehmen

    Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.

Besonderheiten bei der BKK24

Leistungsumfang: Kostenübernahme bei Krankenhausaufenthalt, stationären Kuren oder häuslicher Krankenpflege, wenn der Haushalt nicht selbst geführt werden kann. Kostenerstattung bei Nachbarschaftshilfe.

Eigenanteil: Keine spezifischen Informationen angegeben, jedoch ist eine Erstattung in angemessener Höhe möglich.

Antragsweg: Der Antrag muss schriftlich oder telefonisch vor Beginn der Inanspruchnahme gestellt werden. Eine ärztliche Bescheinigung kann nachgereicht werden.

Besonderheiten: Die Kostenübernahme gilt nur, wenn keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt führen kann und/oder mindestens ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt.

Häufige Fragen zur BKK24

Übernimmt die BKK24 eine Haushaltshilfe?

Ja, die BKK24 übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes, einer stationären Kur oder häuslicher Krankenpflege den Haushalt nicht weiterführen können. Voraussetzung ist, dass ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt und keine andere dort lebende Person die Versorgung übernehmen kann.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK24?

Es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt 10 % der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag.

Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK24?

Der Antrag auf Haushaltshilfe muss vor Beginn der Leistung bei der BKK24 gestellt werden. Sie können dies einfach telefonisch oder schriftlich erledigen. Eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit kann nachgereicht werden.

Was unterscheidet die BKK24 bei der Haushaltshilfe?

Die BKK24 bietet die gesetzlich vorgesehene Haushaltshilfe mit einem einfachen Antragsverfahren per Telefon oder Post. Zudem ist neben der Beauftragung eines professionellen Dienstes auch die Kostenerstattung für eine selbst organisierte Nachbarschaftshilfe in angemessener Höhe möglich.

Wichtiger Hinweis

Wir sind kein Vertragspartner der BKK24 und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.

Welche Hilfe-Situation passt zu Ihnen?

Geprüfte Anbieter bei der BKK24 – sortiert nach Lebenssituation.

Ratgeber rund um Ihre Kostenübernahme

§ 38 SGB V, Eigenanteil, Antrag und Widerspruch – alles, was Versicherte der BKK24 wissen sollten.

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