Haushaltshilfe – das zahlt die BKK24
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK24 nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK24 die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK24
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK24 ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK24
Leistungsumfang: Kostenübernahme bei Krankenhausaufenthalt, stationären Kuren oder häuslicher Krankenpflege, wenn der Haushalt nicht selbst geführt werden kann. Kostenerstattung bei Nachbarschaftshilfe.
Eigenanteil: Keine spezifischen Informationen angegeben, jedoch ist eine Erstattung in angemessener Höhe möglich.
Antragsweg: Der Antrag muss schriftlich oder telefonisch vor Beginn der Inanspruchnahme gestellt werden. Eine ärztliche Bescheinigung kann nachgereicht werden.
Besonderheiten: Die Kostenübernahme gilt nur, wenn keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt führen kann und/oder mindestens ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt.
Häufige Fragen zur BKK24
Übernimmt die BKK24 eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK24 übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha-Maßnahme oder schwerer Krankheit Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 14 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK24?
Der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten pro Tag. Das sind mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro täglich.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK24?
Sie benötigen einen 'Antrag auf Haushaltshilfe', den Sie auf der Website der BKK24 herunterladen können. Lassen Sie das Formular von Ihrem Arzt ausfüllen und senden Sie es dann unterschrieben an die BKK24.
Was unterscheidet die BKK24 bei der Haushaltshilfe?
Als Satzungsleistung übernimmt die BKK24 die Haushaltshilfe für Kinder bis zum 14. Lebensjahr, anstatt der gesetzlichen Regelung von 12 Jahren. Außerdem wird die Leistung auch gewährt, wenn sie wegen einer ambulanten ärztlichen Behandlung notwendig ist.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK24 und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.