Haushaltshilfe – das zahlt die BKK Aesculap
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK Aesculap nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK Aesculap die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK Aesculap
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK Aesculap ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK Aesculap
Leistungsumfang: Unterstützung bei Haushaltshilfe, wenn die haushaltsführende Person wegen Krankenhausaufenthalt, ambulanter oder stationärer medizinischer Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen oder Schwangerschaft/Entbindung nicht in der Lage ist, den Haushalt weiterzuführen. Kostenerstattung auch möglich bei schwerer Krankheit oder akuter Krankheit mit Einschränkungen.
Eigenanteil: 10 % der Kosten je Kalendertag (mindestens jedoch 5 Euro, höchstens 10 Euro) jeweils aber nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.
Antragsweg: Beantragung der Leistungen empfiehlt sich vor Beginn der Behandlungsmaßnahme. Bei ambulanter Behandlung ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Besonderheiten: Wenn die Haushaltshilfe unbezahlten Urlaub nimmt, kann dies zu einer Unterbrechung in der Sozialversicherung führen.
Häufige Fragen zur BKK Aesculap
Übernimmt die BKK B. Braun Aesculap eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK B. Braun Aesculap übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie aus medizinischen Gründen (z.B. nach einer OP, bei schwerer Krankheit oder Risikoschwangerschaft) Ihren Haushalt nicht führen können und ein Kind unter 14 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK B. Braun Aesculap?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % der täglichen Kosten. Sie zahlen jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag der Inanspruchnahme.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK B. Braun Aesculap?
Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung, die die Notwendigkeit der Haushaltshilfe bestätigt. Reichen Sie diese zusammen mit dem Antrag bei der Krankenkasse ein. Wir empfehlen, vorab Kontakt mit der BKK B. Braun Aesculap aufzunehmen, um die Details zu klären.
Was unterscheidet die BKK B. Braun Aesculap bei der Haushaltshilfe?
Die Kasse bietet eine erweiterte Satzungsleistung. Während der gesetzliche Anspruch bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr gilt, erweitert die BKK B. Braun Aesculap diese Leistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK Aesculap und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
