Haushaltshilfe – das zahlt die BKK Akzo Nobel Bayern
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK Akzo Nobel Bayern nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK Akzo Nobel Bayern die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK Akzo Nobel Bayern
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK Akzo Nobel Bayern ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK Akzo Nobel Bayern
Leistungsumfang: Kostenübernahme für Haushaltshilfe bei Krankenhausbehandlung, akuter schwerer Krankheit, Verschlimmerung einer Krankheit oder medizinisch erforderlicher Abwesenheit als Begleitperson. Erstattung bis zu 98,00 € pro Tag (8 Stunden). Für Verwandte oder Verschwägerte keine Kostenübernahme, es können jedoch Verdienstausfälle erstatten werden.
Eigenanteil: 10 % der kalendertäglichen Kosten, mindestens 5 € und maximal 10 € täglich. Haushaltshilfe in Verbindung mit Schwangerschaft und Entbindung ist zuzahlungsfrei.
Antragsweg: Antrag auf Haushaltshilfe im Download-Bereich und im Formular-Center der BKK Akzo Nobel zu finden. Ein Antrag und eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung sind notwendig.
Besonderheiten: Ersatzkraft muss nicht verwandt oder verschwägert sein, dass sämtliche Kosten übernommen werden können. Die Erstattung ist auf eine angemessene Höhe und Stundenzahl (8 Stunden pro Tag) begrenzt.
Häufige Fragen zur BKK Akzo Nobel Bayern
Übernimmt die BKK Akzo Nobel Bayern eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK Akzo Nobel Bayern übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts z. B. durch eine Krankenhausbehandlung oder schwere Krankheit nicht möglich ist und ein Kind im Haushalt lebt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK Akzo Nobel Bayern?
Der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil beträgt 10 % der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe. Dies entspricht mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK Akzo Nobel Bayern?
Kontaktieren Sie vor Beginn der Maßnahme Ihren persönlichen Kundenberater bei der BKK Akzo Nobel Bayern. Dieser klärt Sie über alle Voraussetzungen auf und sendet Ihnen die Antragsformulare zu.
Was unterscheidet die BKK Akzo Nobel Bayern bei der Haushaltshilfe?
Die BKK Akzo Nobel Bayern bietet als Mehrleistung Haushaltshilfe auch dann an, wenn ein im Haushalt lebendes Kind das 12., aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Die gesetzliche Regelleistung sieht hier eine Altersgrenze von 12 Jahren vor.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK Akzo Nobel Bayern und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.