Haushaltshilfe – das zahlt die Bertelsmann BKK
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Bertelsmann BKK nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die Bertelsmann BKK die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Bertelsmann BKK
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der Bertelsmann BKK ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der Bertelsmann BKK
Leistungsumfang: Die Haushaltshilfe umfasst hauswirtschaftliche Versorgung, Kinderbetreuung, Besorgungen (u.a. von Arzneimitteln), Bettwäsche wechseln, Einkaufen, Mahlzeitenzubereitung, Wäschepflege, Reinigung der Wohnung sowie Betreuung und Beaufsichtigung der im Haushalt lebenden Kinder.
Eigenanteil: Der Gesetzgeber sieht für Erwachsene eine Zuzahlung von 10 % der Kosten vor, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Kalendertag der Leistung. Die Zuzahlung gilt nicht bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung.
Antragsweg: Der Antrag auf Haushaltshilfe muss vor Beginn der Leistung gestellt werden.
Besonderheiten: Die Haushaltshilfe kann auch bei akuter Erkrankung oder stationärem Krankenhausaufenthalt gewährt werden, wenn ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt. Eine Erstattung ist in der Regel nicht möglich, wenn Verwandte oder Bekannte helfen.
Häufige Fragen zur Bertelsmann BKK
Übernimmt die Bertelsmann BKK eine Haushaltshilfe?
Ja, die Bertelsmann BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Anspruch besteht beispielsweise während eines Krankenhausaufenthalts, einer medizinischen Reha oder bei einer schweren akuten Erkrankung, sofern eine im Haushalt lebende Person die Haushaltsführung nicht übernehmen kann.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Bertelsmann BKK?
Gemäß der gesetzlichen Regelung beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten pro Tag, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro. Für Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder der Entbindung stehen, entfällt die Zuzahlung.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Bertelsmann BKK?
Kontaktieren Sie die Bertelsmann BKK am besten telefonisch. In einem Beratungsgespräch wird Ihr Anspruch geprüft und Sie erhalten anschließend den passenden Antrag zugesendet. Dem Antrag muss eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit beigefügt werden.
Was unterscheidet die Bertelsmann BKK bei der Haushaltshilfe?
Die Bertelsmann BKK erweitert den gesetzlichen Anspruch im Rahmen ihrer Satzungsleistungen: Sie gewährt auch dann eine Haushaltshilfe, wenn das im Haushalt lebende Kind bereits das 12., aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der Bertelsmann BKK und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.