Haushaltshilfe – das zahlt die BKK BPW Bergische Achsen KG
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK BPW Bergische Achsen KG nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK BPW Bergische Achsen KG die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK BPW Bergische Achsen KG
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK BPW Bergische Achsen KG ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK BPW Bergische Achsen KG
Leistungsumfang: Unterstützung im Haushalt bei Pflegebedürftigkeit, vorübergehend bei Krankheit oder Geburtsfällen. Hilfe umfasst die Haushaltsführung, Einkauf, Zubereitung von Mahlzeiten und die Betreuung von Kindern.
Eigenanteil: In der Regel keine Eigenanteile, jedoch besteht die Möglichkeit, dass die genauen Leistungen je nach individueller Situation variieren.
Antragsweg: Antrag kann online über die Webseite gestellt werden; erforderlich sind Nachweise über die Notwendigkeit der Haushaltshilfe, wie z.B. ärztliche Bescheinigungen oder Bescheide über Pflegebedürftigkeit.
Besonderheiten: Antrag ist vor Beginn der Hilfe zu stellen; die Leistung wird in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt. Notwendige Nachweise sind wichtig für die Genehmigung.
Häufige Fragen zur BKK BPW Bergische Achsen KG
Übernimmt die BKK BPW Bergische Achsen KG eine Haushaltshilfe?
Ja, DIE BERGISCHE Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie Ihren Haushalt krankheitsbedingt nicht weiterführen können und ein Kind unter 14 Jahren (oder ein behindertes Kind ohne Altersgrenze) mit im Haushalt lebt. Voraussetzung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung, z.B. im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK BPW Bergische Achsen KG?
Die Zuzahlung richtet sich nach der gesetzlichen Regelung. Sie beträgt 10 % der Kosten pro Kalendertag, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK BPW Bergische Achsen KG?
Sie stellen vor Beginn der Maßnahme einen Antrag. Das Formular, das Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt ausfüllen, finden Sie auf der Webseite der BERGISCHEN Krankenkasse. Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag anschließend bei der Kasse zur Prüfung ein.
Was unterscheidet die BKK BPW Bergische Achsen KG bei der Haushaltshilfe?
DIE BERGISCHE Krankenkasse bietet eine wichtige Mehrleistung: Sie gewährt Haushaltshilfe auch dann, wenn Kinder im Haushalt leben, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gesetzlich vorgeschrieben ist hier lediglich eine Altersgrenze von 12 Jahren.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK BPW Bergische Achsen KG und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
