Haushaltshilfe – das zahlt die BKK Deutsche Bank AG
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK Deutsche Bank AG nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK Deutsche Bank AG die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK Deutsche Bank AG
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK Deutsche Bank AG ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK Deutsche Bank AG
Leistungsumfang: Haushaltshilfe im Krankheitsfall, Unterstützung bei Schwangerschaft oder Entbindung, für Singles und Familien mit Kindern unter 12 Jahren. Maximal vier Wochen Unterstützung für Alleinlebende, bis zu sechs Monate für Familien mit krankheitsbedingtem Bedarf.
Eigenanteil: Zehn Prozent der täglichen Kosten, höchstens 10,00 Euro und mindestens 5,00 Euro. Bei Schwangerschaft und Entbindung entfällt die Zuzahlung.
Antragsweg: Antragsformular und ärztliche Bescheinigung erforderlich, die von einem behandelnden Arzt ausgefüllt werden muss. Kontakt über BKK für Beratung.
Besonderheiten: Direkte Kostenabwicklung mit Fachkräften möglich, Erstattung für Verwandte bis zum 2. Grad (Verdienstausfall und Fahrkosten). Unterstützung auch bei Bettruhe während Schwangerschaft.
Häufige Fragen zur BKK Deutsche Bank AG
Übernimmt die BKK Deutsche Bank AG eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK Deutsche Bank AG übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe bei Krankheit, Schwangerschaft oder nach der Entbindung. Der Anspruch besteht für Alleinlebende (bis zu 4 Wochen) sowie für Familien, in denen ein Kind unter 12 Jahren lebt (bis zu 6 Monate).
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK Deutsche Bank AG?
Der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil beträgt 10 Prozent der täglichen Kosten, jedoch mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro pro Tag. Bei Schwangerschaft und Entbindung entfällt die Zuzahlung vollständig.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK Deutsche Bank AG?
Um Haushaltshilfe zu beantragen, benötigen Sie ein Antragsformular der BKK sowie eine ärztliche Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes, die die Notwendigkeit bestätigt. Für eine persönliche Beratung und die Zusendung der Unterlagen sollten Sie sich direkt an die Krankenkasse wenden.
Was unterscheidet die BKK Deutsche Bank AG bei der Haushaltshilfe?
Die BKK Deutsche Bank AG ermöglicht die direkte Kostenabwicklung mit professionellen Haushaltshilfen. Zudem erstattet sie Verwandten bis zum 2. Grad den nachgewiesenen Verdienstausfall und anfallende Fahrkosten. Eine Besonderheit ist die Unterstützung auch bei ärztlich verordneter Bettruhe während der Schwangerschaft.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK Deutsche Bank AG und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.